gegenüber.“ Darüber besteht heute allgemein Einigkeit, daß bei den Rationalisierungsmaßnahmen
Rücksicht auf die Interessen der Kundschaft
genommen werden muß. Der Kunde darf nicht das Gefühl haben, als
„Nummer“ behandelt zu werden.
2, Das Personal,
In den einzelnen Abteilungen sind tätig:
1. Ein Kassierer (Prokurist). Er hat die Kassendispositionen zu treffen,
d. h. für die Beschaffung der im täglichen Geschäftsverkehr notwendigen
Mittel zu sorgen; nötigenfalls diskontiert er Wechsel bei der Reichsbank
oder nimmt Darlehen auf als „tägliches Geld“ an der Börse, als Lombard
bei der Reichsbank usw. Desgleichen liegt ihm ob, überschüssige
Gelder anzulegen (Begebung als tägliches Geld, Ankauf von Privatdiskonten
od, dgl.). Er überwacht die Guthaben bei auswärtigen Banken und
Bankfirmen und verfügt darüber; Debetsalden sucht er nach Möglichkeit
abzudecken. Er nimmt Einzahlungen entgegen, zahlt Beträge aus und
ist für die Kassenführung verantwortlich. Gemeinschaftlich mit dem
Effektenverwalter und Kuponkassierer berät er die Kundschaft
— jeder von ihnen hat seinen bestimmten Kundenstamm.
2. Ein Effektenverwalter (Prokurist). Alle für eigene und für fremde
Rechnung ein- und ausgehenden Effekten gehen durch seine Hand. Er
verwahrt und verwaltet die eigenen und die gesondert aufbewahrten fremden
Effekten — soweit solche nicht im Sammeldepot, beim Berliner Haus
der bei Banken an fremden Plätzen ruhen —, trennt oder läßt die Kupons
rechtzeitig trennen, achtet an Hand der Effekten auf Verlosungen
and sonstige Bekanntmachungen, die Bezugsrechte, Fusionen, Sanierungen
usw. betreffen.
Kreditgesuche (Blankokredite, Diskontkredite, gedeckte Kredite) werden
vom Chef und den Prokuristen geprüft, und die beantragten Kredite
werden nach Prüfung der Unterlagen in gemeinschaftlicher Beratung gewährt
oder abgelehnt.
3. Ein Verwalter, der die Wechsel und Devisen verwaltet (Bevollmächtigter).
Er prüft die der Firma zum Diskont eingereichten Wechsel und
die angekauften Devisen formell und materiell, verwahrt sie und gibt die
zum Diskont, zum Verkauf oder zum Einzug bestimmten Papiere heraus,
Weiter untersteht ihm die Obligokartei. Er überwacht das Kopieren und
Austragen der Wechsel aus dem Kopier- und dem Verfallbuch, die auf
390 Obst, BGI. 9.A.
6929