I. ein Teilbetrag in Höhe von 10 9% der Sicherheitsrücklage überwiesen,
2. die von der Verbandsversammlung festgesetzte Verzinsung der Anteile am Betriebskapital
gedeckt.
Von dem hiernach verbleibenden Reingewinn wird
3. die Hälfte der Sicherheitsrücklage zugeführt,
4. aus der andern Hälfte werden zunächst diejenigen Beträge an die Mitgliedsverbände
zurückgezahlt, die als Umlagen (für Fehlbeträge) in früheren Jahren
erhoben worden sind,
der dann noch vorhandene Rest des Reingewinnes wird unter die Mitgliedsverbände
je zur Hälfte nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Betriebskapital
und ihrer Guthabenzinsen verteilt. Die Zinsen langfristiger Kredite und Guthaben
werden hierbei nicht berücksichtigt. Als langfristig im Sinne dieser Bestimmung
gelten alle Geldanlagen, die auf eine längere Laufzeit als ein Jahr
hergegeban sind.
Die Verbandsversammlung kann, unter Abweichung von den Vorschriften unter 5,
3äine weitergehende Verstärkung der Sicherheitsrücklage
beschließen.
Die Satzungen der Kommunalbank für Niederschlesien (Kommunaler
Giroverband Niederschlesien) sagen ($ 11):
1. Von dem beim Jahresabschluß nach Abzug der Unkosten und der Rücklagen
sich ergebenden Reingewinn wird
1. die Hälfte einem zu bildenden Sicherheitsvermögen zugeführt,
2. aus der anderen Hälfte zunächst die Verzinsung des Betriebskapitals mit
41/2 9/9 gedeckt und der Rest unter die Verbandsmitglieder, und zwar zur
Hälfte nach dem Verhältnis- ihrer Anteile an dem Betriebskapital, zur anderen
Hälfte nach dem Verhältnis der auf ihre Guthaben entfallenden Zinsen verwendet,
Ende März 1929 hatten die 20 Girozentralen 196,9 Millionen RM (davon 23,5 Millionen
RM noch nicht eingezahltes) Betriebskapital und 23,5 Millionen RM
Reserven. Die Summe der Kreditoren betrug 2889 Millionen RM.
Pflege des Giro-Verkehrs der Verbandsmitglieder ist eine der Aufgaben
der Giroverbände und ihrer Bankanstalten, der Girozentralen; Zusammenfassung
und Verwertung der öffentlichen Mittel, d. h. Geldausgleich
unterden Kommunen, eine andere. Daneben erfolgten Emissionen
kommunaler Anleihen, kommissionsweiser An- und Verkauf von Effekten,
Verwahrung und Verwaltung von Effekten, Inkassogeschäfte und Betreibung
anderer Bankgeschäfte. In der Nachkriegszeit (1921) gingen
die Girozentralen mehr und mehr dazu über, Kredite auch an Private
zu geben!). Im Kontokorrentgeschäft wurden die Girozentralen Kon-Ss
1) In den Satzungen heißt es: „Auf dem Gebiete des Kreditwesens hat die Bankanstalt
in erster Linie für die Befriedigung des Kommunal-Kreditbedürfnisses zu
sorgen. Daneben kann sie sich im Rahmen und zur besseren Erfüllung dieser Aufgabe
auch im Privat- Kreditgeschäft betätigen.“