Wertexpedition gegen Quittung in Empfang nimmt, den Inhalt mit dem
Avis und gibt beides dem Kassierer. Fehlen ihm Avise, so moniert er sie
in der Korrespondenz; erhält er sie nicht, weil sie nicht eingetroffen sind.
oder weil der Avisbrief vielleicht in irgendeiner anderen Abteilung ruht,
80 gibt er den Betrag an den Kassierer mit einem Zettel „ohne Avis“ und
überläßt damit die weiteren Nachforschungen dem Korrespondenten.
Findet sich das Avis nicht, so muß Gutschrift ohne ein solches erfolgen.
Der Beamte, der die eingehenden Barsendungen bearbeitet, hat auch die
ausgehenden Barsendungen zu expedieren. Er erhält die Beträge von der
Auszahlungskasse zugleich mit dem in der üblichen Weise ausgeschriebenen
Buchungsbeleg und verpackt, in Gemeinschaft mit einem Boten,
die einzelnen Sendungen. Hierbei hat er sich hinsichtlich der Wertangabe
an die für jeden Kunden bestehenden, in seinem Konditionenbuch notierten
Vorschriften zu halten, Die Mehrheit der Sendungen geht unter „Einschreiben“
oder „Wert 600 RM“, da die Versicherung bei einer privaten
Transportversicherungsgesellschaft vorgenommen wird. Der die Post expedierende
Beamte hat diese zu bewirken und auch für richtige Ablieferung
der Police Sorge zu tragen,
Der verhältnismäßig frühe Kassenschluß der Berliner Banken, der seine
Ursache in der neuen Organisation hat, die vor allem auch eine rasche
Verbuchung ermöglichen soll, liegt nicht im Interesse der Firmen, die
gern noch die am späteren Nachmittag eingegangenen Gelder bei der Bank
verwahren möchten. Den Wünschen dieser Firmen ist nun dadurch Rechnung
getragen worden, daß sich der Kassenverein bereit erklärt hat, werktäglich
von 18—20.30 Uhr Einzahlungen von 1000 RM an aufwärts auf
das Konto seiner Mitglieder (Valuta per nächsten Werktag) anzunehmen.
Bei manchen Banken besteht ein Nachttresor, in den nach Kassenschluß
Kunden, die einen Schlüssel hierzu haben, Gelder in verschlossenem
Umschlag von der Straße aus einwerfen können.
Bargeldiose Abteilung, Der Beamte, der die Aufgaben über die durch
die Reichsbank eingegangenen Überweisungen vorzunehmen
hat, erhält die Avise jetzt durch die Reichsbank. nicht mehr
durch die Überweisenden.
Die bei der Reichsbank eingegangenen Überweisungen
werden den Kontoinhabern durch Verzeichnisse (Kontoauszüge) mitgeteilt.
Auf Grund dieser Eingangsanzeigen und der Avise erfolgen die
Gutschriften (Aufgabe, Kopie, Buchungsbeleg).
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