Full text : Bankpolitik (2.1930)

nannt werden. Die Satzungen der Bank sagen hierüber im Art. 124 (in
der Fassung, die ihm auf Grund des Bundesgesetzes vom 1. Dezember
1925 gegeben ist): „Auf Vorschlag der Bundesregierung, der auf Grund
einer Nominierung durch ein bei den Verhandlungen der Bundesregierung
 mit dem Völkerbundrat zu bestimmendes Organ erstattet wird, ernennt
 der Bundespräsident einen Berater bei der Österreichischen Na:
tionalbank“. Der Berater ist berechtigt, vom Präsidenten, von den Direktoren
 und von allen Angestellten der Bank Auskünfte über die Angelegenheiten
 der Bank zu fordern und sich die diesbezüglichen Schriftstücke
 und Urkunden vorlegen zu lassen. Ferner ist er berechtigt, allen
Sitzungen‘ der Generalversammlung, des Generalrates, des Exekutivkomitees
 und des Direktoriums mit beratender Stimme beizuwohnen; auf
sein Verlangen muß eine Sitzung des Generalrates binnen 8 Tagen, eine
Sitzung des Direktoriums innerhalb der von ihm bestimmten Frist einberufen
 werden. Das Amt des Beraters endet 3 Jahre nach Beendigung
der durch den Generalkommissar des Völkerbundes ausgeübten Kontrolle *).

ce) Notenausgaberecht.
Während der Dauer ihres Privilegs ist die Österreichische Nationalbank
 ausschließlich berechtigt, Banknoten auszugeben, die in Österreich
bei allen in gesetzlicher Währung zu leistenden Zahlungen — sofern nicht
infolge gesetzlicher Bestimmung, vertragsmäßiger Verpflichtung oder sonstiger
 Privatwillenserklärung in klingender Münze zu zahlen ist — von
jedermann, sowie von allen öffentlichen Kassen zu ihrem ‘vollen Nennwert
 angenommen werden müssen. Nach Aufnahme der Barzahlungen erlischt
 diese allgemeine Verpflichtung.
Das Ende des Jahres 1924 brachte das sog. Ss chillingrechnungsgesetz.
 Seit dem 1. März 1925 gibt die Bank nur noch Schillingnoten
 aus. 1 Schilling == 0,2117 g feinen Goldes = 0,694 Goldkronen
— 10000 Papierkronen (=— ca. 0,59 RM). Mit Ausgabe der Schillingnoten
 war der Übergang zur neuen Währung deklariert. Diesem Schritt
folgt bald die Umgestaltungder Bilanzen auf Grund des Go1dbilanzgesetzes.

Hinsichtlich der Notendeckung sagt Art. 85: Der gesamte Banknotenumlauf,
 vermehrt um die sofort fälligen Verbindlichkeiten, jedoch

1) Zurzeit ist Berater (Vertrauensmann des Völkerbundes) der Engländer
Robert Charles Kay. Vorher war es ein Holländer.

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