worfen. Ende November 1929 gehörten dem ‘System 8616 Banken an; das
eingezahlte Kapital betrug 168,3 Millionen $. Die Mitgliedsbanken stellen
etwa .1/, der einheimischen Handelsbanken und mehr als ?/, ihres Kapitals
dar.
Die Verwaltung jeder Reservebank erfolgt durch 9 Personen: 6 Mitglieder
werden von den Mitgliedsbanken, 3 vom Federal Reserve Board
ernannt. Von den 6 seitens der Mitgliedsbanken gewählten können 3 Bankiers
sein; die anderen 3 müssen aber im Handel, in der Landwirtschaft
oder in der Industrie des betreffenden Bezirkes aktiv tätig sein. Während
sie ihr Amt als Verwaltungsratsmitglieder in der Reservebank ausüben,
dürfen sie nicht gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrats oder der Direktion
einer anderen Bank sein.
Von den 3 Mitgliedern, die der Federal Reserve Board ernennt, übernimmt
einer, der banktechnisch geschult ist und seine ganze Zeit der Bank
widmet, den Vorsitz im board of direetors (Verwaltungsrat) und damit
zugleich die Pflichten des Federal Reserve-Agenten, d.h.
des Vertreters des Federal Reserve Board. Der Federal Reserve-Agent
berichtet laufend über den Geschäftsgang der Bank an den Federal Reserve
Board und erhält von diesem Anordnungen für seine Federal Reserve-Bank.
Oberster ausführender Beamter einer Federal Reserve-Bank ist der
Governor, dem noch einige deputy governors und officers (cashiers
und controllers) beigegeben sind.
Die beiden anderen vom Federal Reserve Board ernannten Mitglieder des Verwaltungsrates
sind in der Regel Kaufleute, die, solange sie dem Verwaltungsrat angehören,
keine anderen Bankinteressen haben dürfen.
Die Tätigkeit der Reservebanken besteht, neben Führung der Regierungskassengeschäfte,
in der Annahme von Depositengeldern, dem Handel
mit Goldbarren und Goldmünzen, Effektengeschäften usw. Diskontieren
darf eine Bundesreservebank trockene und gezogene Wechsel,
die das Giro einer ihrer Mitgliedsbanken enthalten und wirklichen kaufmännischen
Geschäften entstammen. Die Gesamtsumme der Wechsel, die
die Unterschrift oder das Giro einer Person, Gesellschaft, Firma oder
Korporation tragen und für dieselbe Bank diskontiert werden, darf niemals
10 %, des vorhandenen Kapitals plus Reserven der betreffenden Bank
übersteigen. Doch soll sich diese Beschränkung auf gezogene Wechsel,
die im guten Glauben gegen tatsächlich vorhandene Ware ausgeschrieben
wurden, nicht beziehen.
Yan
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