Full text : Bankpolitik (2.1930)

steigerter Geschäftstätigkeit stehen sie zur Befriedigung des außergewöhnlichen
 Bedarfs zur Verfügung.
Konzentration der Gelder bei einigen wenigen Banken ist der
springende Punkt. Nach der alten Methode der Reservehaltung stellte
jede Bank selbst Beträge für Notfälle zurück. Unter dem Federal Reserve-System
 aber werden die Reserven der angeschlossenen Banken bei 12 Banken
 des Landes konzentriert. Schwierigkeiten, die sich bei einer angeschlossenen
 Bank ergeben, werden durch die Federal Reserve-Bank beseitigt,
 sofern jene Bank nicht ihren Kredit durch unehrliche oder unkluge
 Handlungsweise verscherzt hat !).

Die Reservehaltung spielt beim Federal Reserve-System eine so
wesentliche Rolle, daß die Banken dieses Systems nicht Noten-, sondern
Reserve- Banken heißen. Die Nutzbarmachung dieser Reserven
 erfolgt auf dem Wege des Diskont- und des Darlehnsgeschäftes.
Die Reservebanken rediskontieren Wechsel, die ihnen die Mitgliedsbanken
 einreichen und die diese ihren Kunden diskontiert haben. In Betracht
 kommen meist commercialpapers, d. h. Wechsel, denen ein
Waren- oder Handelsgeschäft zugrunde liegt. Den Mitgliedsbanken wird
zur Pflicht gemacht, den Geschäftsbetrieb ihrer Kunden dauernd zu prüfen.
 Wechseln, deren Betrag 5000 $ übersteigt, müssen Vermögensaufstellungen
 des Ausstellers bei Sola-, bzw. des Bezogenen bei trassierten Wechseln.
 beigefügt sein. Über die Lage der Mitgliedsbanken selbst informiert
sich die Federal Reserve-Bank durch Revisionen, die ihre Revisoren in
kurzen Zwischenräumen vornehmen.
Die Federal Reserve-Bank diskontiert außer den Kundenwechseln der
Mitgliedsbanken auch die von einer Mitgliedsbank ausgestellten Solawechsel,
 sofern sie in 15 Tagen zahlbar und durch commercial paper oder
Anleihen der Vereinigten Staaten gedeckt sind. Wenn auch der Solawechsel
 diskontiert wird, so handelt es sich doch um ein Darlehen
 (advance).
Die Diskontsätze der 12 Federal Reserve-Banken sind nicht einheitlich,
 aber der Diskontsatz jeder Federal Reserve-Bank ist für alle
ihre Kunden der gleiche. Verboten ist „jede Begünstigung zum Nutzen
oder Schaden einer Mitgliedsbank“. Maßgebend für die Festsetzung des
Diskontsatzes soll allein der Gesichtspunkt sein, „die Wirtschaft zu för-EEE

') S. R. Burgess, Die Reservebanken und der Geldmarkt in den Vereinigten
Staaten, Berlin 1928. 8. 41.

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