Neben den Bundesreservebanken und den Nationalbanken sind zu erwähnen:
1. Die Staatenbanken (state banks, commercial banks), deren
Zahl etwa 15100 beträgt, sind auf Grund eines Gesetzes des betreffenden Staates
inkorporiert, oder sie haben ihre Charter (Freibrief) von der gesetzgebenden. Versammlung
dieses Staates erhalten, und zwar zu dem Zweck, hauptsächlich das Diskontund
das Depositengeschäft zu pflegen. Dieser Zusatz ist erforderlich, weil die state
banks sich dadurch von den ebenfalls von den Einzelstaaten inkorporierten stock savings
banks und den loan and trust companies unterscheiden. Das Kapital, das eine Bank, um
inkorporiert zu werden, nachweisen muß, ist in den einzelnen Staaten verschieden.
Man ging von dem Grundsatz aus, je größer der Geschäfts- und Kundenkreis der
Bank ist, desto größer muß das Grundkapital sein, das als Sicherheitsfonds zu dienen
hat. Die Staatenbanken unterstehen, ebenso wie die trust companies, der Aufsicht der
„superintendents of banks“ der einzelnen Staaten, die periodisch Revisionen vornehmen.
Von dem Recht, Noten auszugeben, können die Banken keinen Gebrauch
machen, da seit 1865 ihr Notenumlauf mit ‘10%, besteuert wird.
2. Die Trustgesellschaffen (trust companies, oder loan and trust companies).
Sie sind Korporationen, die von dem Staate, in dem sie domizilieren, die
Ermächtigung erhalten haben, als Treuhänder zu fungieren und die außerdem
noch alle Zweige des Bankgeschäftes, mit Ausnahme der Notenemission, betreiben
dürfen, ohne zur Haltung einer Reserve verpflichtet zu sein, Über ihre Tätigkeit
haben sie in gewissen Zwischenräumen Bericht abzustatten, ,
Das Arbeitsfeld einer Trustgesellschaft ist also größer wie das einer anderen
Bank. Sie kann ihrer Klientele dasselbe leisten wie eine National-, Staaten-, Privatoder
Sparbank — in der Regel aber treiben Trustgesellschaften gar nicht oder nur in
geringem Maße das reguläre Bankgeschäft —, darf und muß aber noch eine Menge
anderer Dienstleistungen ausüben, Sie kann z. B. Pfandhalterin sein bei Emission von
Wertpapieren, sie darf das Vermögen von Minderjährigen und solchen Personen verwalten,
die in ihrer Vermögensverwaltung beschränkt sind. Sie fungiert als Verwalterin
von Häusern und Gütern und besorgt die finanziellen Transaktionen von
Korporationen, Stadtverwaltungen usw. Viele Treuhandbanken betreiben die „Fidelity
insurance‘ (Bürgschaftsversicherung) und die „Title insurance“ [Versicherung von
Rechtstiteln gegen gerichtliche Anfechtung] !).
3. Die Privatbanken (private banks und bankers). Die großen Firmen (J. P.
Morgan & Co., Dillon Read & Co., Brown Brothers & Co,, Lee, Higginsson & Co, usw.)
betreiben hauptsächlich das internationale Bankgeschäft. Im Gegensatz
1) Iustriert sei diese Vielseitigkeit an Hand der Geschäftsbedingungen der
„Northern Trust Company“ in Chicago: a) Banking Department: Pays interest on
Current Deposit Accounts over 1000 $. Issues Certificates of Deposit, upon which
special rates of interest are allowed. b) Savings Department: Pays interest on
Savings Deposits in amounts from one $ upward. c) Foreign Department: Issues
Drafts and Cable Transfers on all the prineipal cities of Europe. Inheritences in
Europe eolleeted. Travellers Letters of Credit issued available in all parts of the
world. d) Trust Department: Acts as Administrator, Executor, Guardian, Trustee ete,
Acts as Registrar and Transfer Agent of Stocks and Bonds.
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