Full text : Bankpolitik (2.1930)

großen Bankiers, ‚von. denen. in Florenz die Bardi, die Mediei, die
Peruzzi und die Frescobaldi und, in Siena die S alimbeni
besonders berühmt waren, 2, die weniger angesehenen uSsuar ii (Pfandleiher)
 und 3. die bancharoti (Handwechsler). In der Regel wurden
sie vereidigt und mußten einen Bürgen oder eine Kaution als Sicherheit
dafür stellen, daß sie die durch Statuten oder besondere Gesetze erlassenen
Vorschriften getreulich erfüllen werden. Die Geschäfte, die bisher von
sinzelnen betrieben worden waren, sind im Laufe der Zeit an Gesellschaften,
 an Staat oder Gemeinden übergegangen. In Venedig soll sogar
sehon im Jahre 1156 — nach anderen Quellen 1171 — eine Girobank entstanden
 sein, der Montenuovo,
Diese montes (Berge) waren Steuergesellschaften, die zum Teil bankartige
 Geschäfte betrieben. Man unterschied 1. weltliche Berge (montes
profani) und 2. Berge, die zum Schutz gegen jüdischen Wucher errichtet,
yemeinnützige, unter dem Schutz der Geistlichkeit stehende Stiftungen
waren (montes pietatis). ;
Im Jahre 1407, vermutlich, entstand aus einer Vereinigung mehrerer
Gesellschaften von Staatsgläubigern die berühmte casa di San Giorgio
in Genua. Als Gläubigerin der Republik waren ihr gewisse Zölle und
Staatseinnahmen überlassen worden, und auch sonst genoß sie große Vorrechte.
 Der Doge von Genua mußte vor seinem Amtsantritt schwören,
Jaß er allezeit ihre Freiheit aufrechterhalten werde. 1463 hatte der Papst
der Bank das Recht verliehen, widerspenstige Schuldner zu exkommunizieren,
 ein Privileg, das 42 Jahre bestanden hat !), Girobank ist die Bank
von San Giorgio vermutlich erst 1675 geworden.

IL Der Banco di Rialto in Venedig und die Bank des heiligen
Ambrosius in Mailand,
In Venedig hatte das Bankwesen eine erhebliche Ausdehnung erseicht.
 Immer neue Banken und Bankgeschäfte entstanden, denen Depositen
 als jederzeit rückforderbare Darlehen anvertraut wurden. Um die
Gläubiger vor Verlusten zu schützen, erfolgten zahlreiche Verordnungen:
1318 wurde, wie schon erwähnt, die Berechtigung zur Depositenannahme
von der Stellung einer Kaution von 5000 Lire abhängig gemacht. 1418

N Ernst Ludwig Jäger, Die ältesten Banken und der Ursprung des Wechsels.
Mit einem Anhange betr. die ältesten Statuten der Bank des heiligen Ambrosius
zu Mailand. Stuttgart 1879.

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