Full text : Bankpolitik (2.1930)

hohe volkswirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen*). Auch wenn
ain Geschäft nicht sehr hohe Gewinne abwirft, seine Durchführung aber
im Interesse des Volkswohles liegt, wird es Geschäften, die guten Profit
versprechen, aber der Gesamtheit keinerlei Nutzen bringen (z. B. Finanzierung
 des Imports von Luxusgegenständen oder teuren, überflüssigen
Waren) vorgezogen werden müssen. Billiger Kredit macht Handel und
Industrie leistungs-, dem Auslande gegenüber konkurrenzfähiger. Dem
volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt gegenüber steht‘ der priszatwirtschaftliche:
 durch Einführung moderner Arbeitsmetho-Jen
 und volle Ausnützung der Arbeitskraft aller leitenden und ausführenden
 Beamten?) Unkosten zusparen und den Betrieb so wirtschaftlich
 wie irgend möglich zu gestalten.
Daß sich aus den Gewinnziffern nicht so weitgehende Schlüsse auf
ain Unternehmen ziehen lassen, wie es vielfach von Theoretikern geschieht,
sei bereits an dieser Stelle kurz erwähnt. Es ist leider bei sehr vielen
Banken üblich, erlittene Verluste nicht als solche auszuweisen, sondern
zur Begleichung werden auf diesem oder jenem Konto, das in dem betreffenden
 Jahre besonders ertragreich war, Beträge abgesetzt. Man kann
lies theoretisch damit begründen, daß die Sicherheitsprämie für
das größere Risiko, die in dem erhöhten Provisions- und Zinssatze zum
Ausdruck gelangt ist, nun zur Deckung von Schadenfällen benutzt wird.
Zu billigen ist dieses Verfahren aber keineswegs.
Selbst größere, angesehene Institute pflegen neuerdings in ihren Geschäftsberichten
 nicht einmal Andeutungen über erlittene Verluste zu
machen. Größere Gewinne, die man aus irgendeinem Grunde nicht bekanntgeben
 will, werden zur Bildung stiller Reserven“®) benutzt,
und umgekehrt werden auf dem Wege interner Verrechnungen
— die entsprechenden Beträge werden stillschweigend von den Zins- und
Provisionseinnahmen abgesetzt — und Heranziehung der stillen Reserven
Verluste, die auf diesen oder jenen Konten erlitten sind, ausgeglichen,

1) H, S. Hertz (Die deutschen Zettelbanken, Hamburg 1856) sagt: „Der Zweck
‚ller Banken ist ein doppelter: für das Publikum eine Förderung des allgemeinen
Wohlstandes, für die Unternehmer und Gründer der Banken die Förderung ihres
Privatvorteils.“
2) Das ist aber keineswegs dasselbe, wie Überanstrengung und schlechte Bezahlung!
 Im Gegenteil, in guten Gehältern liegt ein Anreiz zu besten Leistungen,
3) Den stillen (inneren) Reserven stehen gegenüber die offenen, ziffernmäßig
 in der Bilanz erscheinenden Reserven.

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