Metadata : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

V.  Verwahrung  und  Verwaltung
von  Wertgegenständen
gemäß  §  13  Abs.  8  des  Bankgeseßes.

Offene  Depots  im  Kontor  der  Neichshauptbank  für  Wertpapiere  .  .  Tabelle  89
Verschlossene  Depots  •  .  .  .  »  90

Offene  Depots  nimmt  nur  das  Kontor  der  Reichshauptbank  für  Wertpapiere  in  Berlin  zur  Aufbewahrung
und  Verwaltung  entgegen,  verschlossene  Depots  zur  einfachen  Aufbewahrung  können  dagegen  bei  allen  Bankanstalten
des  Reiches  mit  Ausnahme  der  nur  mit  einem  Beamten  besetzten  Nebenstellen  hinterlegt  werden.
            
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