Full text: Religion, colonising & trade

Bodenbewirtschaftungspolitik^ Jagd- u. Fischereipolitik. 77 
auch dann, wenn er von nicht verbundenen einzelnen Unter 
nehmungen durchgeführt wird. Hier liegt in der Tat eine 
große Schwierigkeit, der nur dadurch zu begegneit tväre, 
daß das ganze Wirtschaftsleben unter strenge behördliche 
Überwachung genommen würde. Für eilt gesetzliches Ein 
schreiten, falls es überhaupt nötig werden sollte, ist die wich 
tigste Vorbedingung eine genaue Erforschung der tatsächlichen 
Verhältnisse. Deshalb hat das Reichsamt des Jiutern seit 
Anfang 1903 in gewissen Abständen Vertreter aller beteiligten 
Kreise zu Verhandlungen über wichtige Verbände zusammen 
gerufen. Dadurch wurde- es möglich, in unbeengter und un 
beeinflußter Rede und Gegetirede eine Klärung über Ge- 
staltung, Aufbau, Verhalten rind Wirkungen dieser Verbände 
herbeizuführen. Nach solchen Vorbereitungen hat das ReichS- 
aint des Innern in den Jahren 1905—1908 dem Reichstag 
eine umfangreiche vierbändige Denkschrift vorgelegt, die über 
die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in Deutschland 
und über das ausländische Recht bezüglich der Verbände ein 
gehende Aufschlüsse gibt. 
Dritter Teil. 
Besondere (Hütererzeugungspolitik. 
11. Bodenbewirtschaftungspolitik; Jagd- und Fischercipolitik. 
Die schon besprochene Bvdeit- und Eigentumspolitik hat 
vielfach auch Einfluß auf die Bodenbewirtschaftung, als 
deren Hauptform die Landwirtschaft erscheint. Die Wahr 
nehmung des Gesamtwohls in bezug auf die Landwirtschaft 
verlangt aber noch nach vielen anderen Richtungen ein 
staatliches Eingreifen. Denn die Landwirtschaft ist nicht mir 
noch immer der verhältnismäßig umfangreichste Erwerbszweig 
der Bevölkerung, dem kein einzelner Zineig auch der großeü
	        
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