F. Schlußfolgerungen und Ausblick.
!. Die vorliegenden Ergebnisse erhärten überzeugend die Rich-
tigkeit der von der Preußenkasse vertretenen Auffassung, daß sowohl
die Zuleitung normaler Betriebskredite als auch die Hergabe und
Bemessung staatlicher Subventionen ausschließlich im Wege strenger
sachverständiger Prüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung von
betriebswirtschaftlicher Struktur und Funktion ihren Zwecken gerecht
werden können. Nur bei einer derartigen Handhabung lassen sich
die schwerwiegenden Fehler vermeiden, an deren F. olgen nicht zuletzt
die Gesamtheit der ostdeutschen landwirtschaftlichen Betriebe und ihr
landwirtschaftliches Genossenschaftswesen zur Zeit leiden.
Die Ergebnisse zeigen besonders anschaulich, daß der Ver-
schuldungsgrad und somit der Zinsendienst weder für die Erfolgsmög-
lichkeiten noch für die Kreditwürdigkeit landwirtschaftlicher Betriebe
ausschließliches Indiz sein kann, daß vielmehr die Prüfung der Ver-
schuldungsverhältnisse und der Funktionstüchtigkeit des aus Boden,
Inventar, Kapital und Menschen bestehenden Betriebsganzen die
Grundlagen der Kreditpolitik abgeben muß... Die Würdigung des
Verschuldungsgrades wird im Zusammenhang damit als Komponente
der Risikogestaltung nicht in ihrer Bedeutung abgeschwächt.
Die Ergebnisse gestatten weiterhin ein Urteil über die viel
erörterte Frage nach der zweckmäßigsten Aufwandsstärke; sie zeigen,
daß sowohl aufwandsintensive als auch aufwandsextensive Betriebe
sich in den verschiedensten Bonitätsgruppen und — was wichtiger
ist — Entwicklungsgruppen: vorfinden. Nicht die Aufwandsstärke,
sondern das Wirkungsverhältnis aller die Rente beeinflussenden Fak-
toren zu einander bestimmt den Wirtschaftserfolg.
Die auf der individuellen Jandwirtschaftlichen Betriebs-
kontrolle aufgebaute Reform des genossenschaftlichen Personalkredit-
geschäfts hat deshalb bei den Genossenschaften und über diese hinaus
in noch stärkerem Maße bei den landwirtschaftlichen Großbetrieben
eine gesunde Reaktion ausgelöst. Sie hat bei den Genossenschaften
dazu geführt, daß nicht mehr zeitgemäße Geschäftsgebräuche durch
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