eine wirtschaftlich fortschrittliche Denk- und Arbeitsweise abgelöst
wurden. Bei den landwirtschaftlichen Betrieben hat sie sich ins-
besondere dahin ausgewirkt, daß Wirtschaftsform und Betriebs-
organisation an; die nach objektivem, sachlichem Urteil anerkannte
Kreditfähigkeit angepaßt werden. In zahlreichen Einzelfällen hat die
Betriebskontrolle mit ihren Folgen eine Gesundung der finanziellen
Verhältnisse angebahnt oder aber durch die veranlaßte Wirtschafts-
umstellung das Tempo der Verschuldungszunahme verlangsamen und
damit eine Sanierung vorbereiten können.
Darüber hinaus muß in der durch die Kreditkontrolle vermittelten
Erkenntnis der Risiken die einzig mögliche Vorbereitung für die all-
gemein als notwendig anerkannte Bereinigung der Gesamtverhältnisse
gesehen werden.
3. Die Beobachtung des genossenschaftlichen Kreditgeschäfts
zeigt ebenso wie die Wahrnehmungen der landwirtschaftlichen Sach-
verständigen, daß die in Drucksache Nr. 2 vertretene, inzwischen auch
von anderen Stellen bestätigte Auffassung von der gesünderen finan-
ziellen Lage der bäuerlichen Betriebe im Osten zu Recht besteht.
Dem Genossenschaftswesen sind gegenüber den Ausfällen, die durch
ungeeignete Geschäftsführung oder Kreditverbindungen mit Groß-
betrieben entstanden sind, aus bäuerlichen Betrieben, von unbeacht-
lichen Sonderfällen abgesehen, keine nennenswerten Verluste er-
wachsen.
Dagegen beruhen zahlreiche Sanierungen landwirtschaftlicher
Großbetriebe auf einer Abparzellierung an Anlieger, also Nutzung der
bäuerlichen Finanz- und Kaufkraft zur Realisierung der Boden-
substanz. Gebiete mit vorwiegend bäuerlicher Struktur zeigen auch
gesündere Verhältnisse bei Handel und Gewerbe.
4. Ein Teil hoch verschuldeter landwirtschaftlicher Großbetriebe
arbeitet mit so hohen laufenden Verlusten, daß selbst durch Zu-
leitung hoher Subventionen der finanzielle Ruin nicht aufgehalten,
sondern nur verzögert werden kann. Da für diese Betriebe ein Besitz-
wechsel bei der Lage des Gütermarktes nicht zu erreichen ist, können
die schweren Schäden für das gesamte Wirtschaftsleben der Gebiete,
in denen sich solche Fälle häufen, nur in der von der Preußenkasse
bereits früher vorgeschlagenen Weise behoben werden. Diese
Forderung gewinnt dadurch besonderen Nachdruck, daß von den
in Ostpreußen umgeschuldeten Großbetrieben ein großer Teil bereits
vor oder im Zusammenbruch steht.
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