5.
Reinertrag, Rente: Barer Wirtschaftsertrag des schuldenfrei gedachten Betriebes.
Vom Reinertrag sind die privaten Aufwendungen, Pacht- und
Zinsendienst zu bestreiten. Eine Entlohnung für die vom Eigentümer oder
Pächter geleistete Arbeit ist nicht in Ansatz gebracht.
Soweit der Begriff in Verbindung mit Ergebnissen von Buchführungsstellen
Anwendung findet, sind Abschreibungen, Mehr- und Minderwerte des
Besatzes berücksichtigt.
7.
Überschußbetriebe (-+ Betriebe): Als solche sind Wirtschaften bezeichnet,
die in der Lage sind, aus dem Reinertrag Privataufwand, Pacht- und Zinsendienst
zu bestreiten und darüber hinaus Überschüsse abzuwerfen.
8.
Verlustbetriebe (— Betriebe): Als solche sind Wirtschaften bezeichnet, deren
Reinertrag nicht ausreicht, Privataufwendungen, Pacht- und Zinsendienst zu
decken, deren Fortführung also nur durch Inanspruchnahme neuer Kredite
möglich ist.
AB