Full text: Holländische Wirtschaftsgeschichte

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Verpflichtung, das einheimische Getränk im Interesse der Landes- 
finanzen vor den ausländischen Getränken zu bevorzugen; des- 
halb durfte kein Tee- oder Kaffeetrinker, kein Milch trinkender 
Landmann von dem Impost ausgeschlossen werden. Nur wer eid- 
lich versichern konnte, ein ganzes Jahr kein Bier getrunken zu 
haben, sollte frei sein. Widerspruch gegen diesen Plan erhoben 
namentlich die Amsterdamer Brauer. Es mangelte auch nicht an 
anderen Vorschlägen, der Notlage der Brauer und der Finanzen 
abzuhelfen; ein erhöhter Impost auf Kaffee, Tee und sonstige warme 
Getränke wurde vorgeschlagen, aber abgelehnt. Kaffee- und Tee- 
händler verteidigten eifrig ihre Interessen. Die Quotisation des 
Bierimposts tauchte immer wieder auf; man wies darauf hin, daß 
die tatsächlich bestehende Quotisation des „Kaffeegeldes‘‘, wie man 
den Impost auf Kaffee und Tee nannte, nur den Verbrauch des 
Kaffees vermehrt habe. Selbst ein Verbot von Kaffee und Tee 
kam zur Sprache; es galt als aussichtslos!). Ein neuer Plan, den 
Bierimpost zu quotisieren, der 1700 vorgelegt wurde und die Quoti- 
sierung auf Grund einer Einteilung der Bevölkerung in vier Klassen 
vornehmen wollte, fand ebenso wenig Beifall. Noch 1724 und 1741 
kamen die Brauer darauf zurück. Als 1742 die Rotterdamer Brauer 
eine neue Klage über den Verfall ihres Gewerbes bei den Staaten 
von Holland anbringen wollten und eine Herabsetzung des Imposts 
auf die innerhalb der Provinz gebrauten Biere verlangten, ver- 
hinderten die Amsterdamer Brauer die Übergabe dieser Beschwerde. 
Doch schritt man weiter fort in der Bekämpfung der nichthollän- 
dischen Biere?). 
Überhaupt bestand ein dauernder Kampf zwi- 
schen den Bieren der verschiedenen.  Pro- 
vinzen. Entgegen dem Art. ı8 der Utrechter 
Union, der den einzelnen Provinzen die Be- 
Jastung der Produkte.der anderen Provinzen 
untersagte, fand ylelfach doch eine solche 
differentielle Behandlung statt. Zwischen Delft 
und seinen Nachbarstädten haben über diesen Punkt wiederholt 
Streitigkeiten obgewaltet; ihre Anfänge reichten bis in die Mitte 
des 16. Jahrhunderts zurück. Mit Amsterdam, Leiden und Rotter- 
') Timmer, Generale brouwers, S. 67 ff. 
? Timmer, Gen. brouwers, S. 095 £.
	        
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