fullscreen : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Schule

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ungarisch  ist.  Besucht  wurden  die  evangelischen  Schulen  von  beiläufig ­
  1800  Kindern.  Die  Mittel  zur  Bestreitung  der  Kultus-  und
Schulausgaben  werden  durch  Beiträge  der  Glaubensgenossen,  durch
Gebühren  für  gottesdienstliche  Handlungen,  durch  Spenden  aus
Deutschland  und  Österreich  und  schließlich  durch  Unterstützungen
vom  Eustav-Adolf-Verein  aufgebracht.
Die  Sorge  für  die  mosaischen  Kultusbedürfnisse  ist  vollständig ­
  der  privaten  Initiative  der  in  Rumänien  ansässigen  Juden
überlassen.  Der  Staat  kümmert  sich  um  sie  nicht  und  hat  auch  die
Rechtsverhältnisse  des  jüdischen  Glaubensbekenntnisses  bisher  einer
Regelung  nicht  unterzogen.  Die  Juden  richten  ihre  Kultusgemeinden
nach  ihrem  Gutdünken  ein  und  erhalten  sie  aus  den  eigenen  Mitteln.*)

2.  Schule
In  den  Donaufürstentümern  wurde  Unterricht  in  fürstlichen
und  Klosterschulen  erteilt.  Er  beschränkte  sich  auf  Religion,  Lesen
und  Schreiben  und  slavische  Sprache.  Mitte  des  siebzehnten  Jahrhunderts ­
  trat  an  die  Stelle  der  letzteren  die  rumänische  Sprache,
um  bald  immer  mehr  der  griechischen  Sprache  Platz  zu  machen,
neben  welcher  in  den  höchstorganisierten  fürstlichen  Schulen  zu
St.  Sava  in  Bukarest  und  Trei  Jerarchi  in  Jassy  die  lateinische  und
die  französische  Sprache  mitunterrichtet  wurden.  Erst  anfangs  des
19.  Jahrhunderts  eröffneten  Georg  Lazar  in  Bukarest  und  Georg
Asachi  in  Jassy  Privatschulen  mit  rumänischer  Unterrichtssprache.
Doch  war  das  gesamte  Schulwesen  nur  für  die  Bedürfnisse  der  höheren
Klassen  der  Bevölkerung  eingerichtet;  das  Volk  entbehrte  vollständig ­
  jedes  Unterrichts.
Eine  Änderung  trat  erst  nach  der  Vereinigung  der  Donaufürstentümer ­
  ein,  indem  1866  der  Schulzwang  eingeführt  und  durch
die  Gesetze  von  1893,  1896  und  1898  das  Volks-,  Mittel-  und
Hochschulwesen  geregelt  wurde.
Der  Volksschulunterricht  ist  obligatorisch  für  alle  Kinder  im
Alter  von  7  bis  14  Jahren;  doch  wird  der  Schulzwang  nur  in  den
städtischen  Schulen  voll  ausgenützt.  Auf  dem  flachen  Lande  genügt ­
  ein  nur  fünfjähriger  Schulbesuch,  und  sowohl  in  der  Stadt
als  auch  auf  dem  Lande  steht  die  allgemeine  Schulpflicht  bloß  auf
dem  Papiere,  indem  von  rund  1200000  schulpflichtigen  Kindern
im  Jahre  1912/13  nur  616570  oder  61  %  in  den  Schulen  eingeschrieben ­
  waren,  während  der  Rest  eine  Schule  überhaupt  nicht
besuchte.  Der  Grund  für  diese  ungenügende  Frequenz  liegt  weniger

*)  Dgl.  Enciclopedia  romanä  S.  483ff.  und  829ff.
            
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