783
' il . gr-, NkU'Borpommersche Wilh elms - Stiftiwg.
von den Standen 1865 bei Gelegenheit der 50jährigen Feier der Ber
einigung der Provinz mit Preußen aus Landesmitteln begründet. Aus
den Zinsen sollen Offizieren, Portepee-Fähnrichen und einjährigen Frei
willigen der preußischen Armee, die in Neu-Borpammern geboren und
vor dem Feinde invalide geworden, Unterstützungen außer den ihnen
zustehenden Pensionen gewährt werden.
Wilhelius-Siistiiiiz zu Roßla.
Durch Testament des 1826 t Grasen Wilhelm zu Stolberg-Roßla
begründet, erstreckt sie sich aus sämmtliche Trte der Grafschaft Stolbrxg-
Noßla mit Ausschluß des (erst 1835 dazu
Tas Bermögeu der Stiftung, belief sich*1862 aus nahe an 419,000
Thlr. lfl Hypotheken und Staats-Papieren; apf dasselbe sind verschie-
denss Legate im
dem verschiedene,
hörende Pensionen; ... w«
16,700 Thlr. ist nach Abzug der Verwaltungslosten (770 Thlr.) zur
Zeit in der Weise vertheilt, daß 2000 Thlr. zur Erhöhung der
Schullehrer-Besoldungen, 410 Thlr. als Besoldungs-Beitrag für nach
dem Tode des Grasen Wilhelm neu angestellte Lehrer, 50 Thlr. zu
Gratifikationen für Lehrer, 100 Thlr. als Zuschuß für emeritirte Leh-
rer, 100 Thlr. zu Pensionen für Lehrer-Wittwen, 350 Thlr. zu Schul
tüten, 300 Thlr. zur Dotation neu begründeter Schul-Stellen, 150
^Lylr. für das Anschaffen und Einbinden von Schulbüchern, die den
Kindern nach Verhältniß der Bedürftigkeit der Eltern zu einem billi-
geren als dem Einkaufspreise abgelassen werden, 135 Thlr. für die
bestehenden ^chulkassen, 600 Thlr. zur Erziehung von 12 Waisen
0U L bil ^wattige Ersparnisse werden 'als Kapital gesam-
, lU ^"îersttttzung und Ausbildung armer Lehrer-
Klnder, 51 Thlr. als Beitrag zuin Schullehrer-Wittwen^nstitut ver
wendet werden. Noch wird aus den Ueberschttsien ein Ban-Fonds für
Kirchen- inib Pfarr-Gebänd^nNd tin Understützückgs-Fvnds für Pfarrer
Ñ^Udet. Dir Stiftung chat einen eigenen Bttwaltuügsrath unter Obev-
Aufsicht des gräflichen Konststorit.
Millii-Im, atipcntnim.
ÍUI ""'-' ^îiftttNg unter dem Nauicu „Köllig
gegründet Werde, deren Eiuküiifte zu acht durch den Minister der geist
lichen Angelegenheiten zu verleihenden Stipendien für je einen Stü-
dlrenden der vier Fakultäten verwendet werdeii sollen. Jedes der Sti
pendien beträgt 50 Thlr. für das Jahru i Kommcrziea--Nath Flatau
vermehrte 1864 die Zahl dieser Stipendien um zwei, und diese Spe
zial-Stiftung erhielt unter dem 9. April 1863 die Genehmigung
»üt der Bestimmung, daß die hinzugekommenen Stipendie» von dem
Minister der geistlichen Angelegenheiten ohne Unterschied des Bekennt-