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Die Herstellung von Dörrgemüse ist im Jahre
1017 durch verschiedene Umstände sehr behindert worden. Zunächstwar
es den Dörrbetrieben nur schwer möglich, sich die nötigen
Rohstoffe zu beschaffen. Der allgemeine Hunger nach Gemüse
zum Frischgenuß bei einer teilweise recht wenig günstigen Ernte
bewirkte, daß allenthalben eine übermäßige Nachfrage nach Gemüse
hervortrat. Zwar hatten auch die Dörrbetriebe zahlreiche
Lieferungsverträge geschlossen, allein die dadurch gesicherten Mengen
reichten bei weitem nicht aus. Erst als im Spätsommer nach
und nach in verschiedenen Teilen des Reiches mit der Zwangse
r f a s s n n g vorgegangen wurde, kamen auch die Dörrfabriken
zu ihrem Recht, was um so wichtiger war, als ganz gewaltige,
diejenigen des Vorjahres weit übersteigende Anforderungen
vonHeerundMarine vorlagen. Dazu kam noch die Knappheit
an Brennstoffen, die viele Betriebe auf längere oder kürzere
Zeit völlig lahmlegte, so daß die Gesamterzeugung st a r k
beeinträchtigt 'wurde. Nach Deckung des Bedarfs der bewaffneten
Macht werden zur Verteilung an die Zivilbevölkerung
nicht allzugroße Mengen verfügbar sein. Unter der Kohlenknappheit
hat auch die in großem Umfange beabsichtigte Trocknung
von Kohlrüben, wozu außer den eigentlichen Dörrgemüsefabriken
auch andere geeignete Anlagen, insbesondere stillgelegte
Brauereien und Mälzereien herangezogen wurden, erheblich
gelitten.
Das Dörrgemüse hat sich im Laufe der Zeit nichtallenthalben
großer Beliebtheit erfreut, und es ist nicht zu
verkennen, daß zeitweise, namentlich im Frühjahr 1917, Dörrgemüse,
vornehmlich gedörrte Kohlrüben, von wenig gütet Beschaffenheit
in den Verkehr gelangt sind. Die Ermittlungen haben
aber ergeben,daß es sich dabei fast ausnahmslos um Ware gehandelt
hat, die nicht von den regelrechten Dörrgemüse-Fabriken hergestellt
worden ist, die vielmehr von allen möglichen Stellen, darunter
auch Kommunalverbänden, in gänzlich ungeeigneten Betrieben, so
z. B'. in Ziegeleien, getrocknet worden ist. Auch sind ohne Kenntnis
der Reichsstelle einzelne Posten schlechter Auslandsware von Kommunalverbänden
eingeführt worden. Im Jahre 1917 ist durch
Verbesserung der bestehenden Bestimmungen und durch ausgedehnte
Fabrikkontrolle, welche die Reichsstelle für Gemüse und
Obst und die Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse durch eigens dazu
eingerichtete Abteilungen ausüben lassen, dafür Vorsorge getroffen
worden, daß nur noch einwandfreie Ware hergestellt und dem
Verbrauche zugeführt wird.