Full text: Der Briefwechsel zwischen Marx und Engels 1868-1883 / [hrsg. von D. Rjazanov] (Abt. 3, Briefwechsel, Bd. 4)

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(1568) 1882 Dez, 15 
Heute wieder den ganzen Tag Nebel und Gaslicht. Hartmanns 
Batterie wahrscheinlich für Beleuchtung failure, höchstens für 
Telegraphen etc. brauchbar. Darüber mehr, sobald Definitives 
festgestellt. 
Halt Dich wohl, hoffentlich erhältst Du bald Wetter, in dem 
Du ausgehen darfst. 
Dein F.E. 
1564. Engels an Marx in Ventnor; London 1882 
Dezember 16. 
London, 16. Dezember 1882, 
Lieber Mohr. 
Gestern unterbrochen, fahre ich heute fort. Du wirst gesehn 
haben, wie eilig hingeworfen mein Brief — Pumps und Baby 
störten mich fortwährend, erst bei der Revision des Manuskripts, 
dann beim Brief. Der Punkt von dem fast gänzlichen — recht- ı: 
lichen” oder faktischen: — Zurücktreten der Leibeigenschaft im 
13. und 14. Jahrhundert ist es, auf den mir am meisten ankommt, 
weil Du darüber früher eine abweichende Ansicht ausgesprochen. 
Für das Ostelbische Land steht die Freiheit der deutschen 
Bauern fest durch die Kolonisation, für Schleswig-Holstein gibt z 
Maurer zu, daß damals „alle“ Bauern die Freiheit wiedererlangt 
(vielleicht noch etwas später als 14, Jahrhundert). Auch für Süd- 
deutschland gibt er zu, daß grade damals die Hörigen am besten 
behandelt. Ebenso mehr oder weniger in Niedersachsen” (z.B. 
die neuen „Meier“, faktische Erbpächter). Er ist nur gegen Kind: 2: 
lingers Ansicht, daß die Leibeigenschaft im 16. Jahrhundert erst 
entstanden sei. Daß sie aber seitdem wieder neu aufgefrischt, 
in 2. Ausgabe erschienen, scheint mir unzweifelhaft. Meitzen gibt 
die Jahrszahlen an, wo zuerst in Ostpreußen, Brandenburg, Schle- 
zien wieder von Leibeignen die Rede: Mitte 16. Jahrhunderts, für z0 
Schleswig-Holstein ditto Hanssen. Wenn Maurer dies eine ge- 
milderte Leibeigenschaft nennt, so hat er Recht gegenüber der 
des 9,—11. Jahrhunderts, die ja noch die altgermanische Sklaverei 
{ortsetzte, ebenso Recht gegenüber den juristischen Befugnissen, 
lie der Herr auch nach den Rechtsbüchern des 13. Jahrhunderts 2 
noch und später über den Leibeignen hatte. Aber gegen die fak- 
tische Stellung der Bauern im 13. und 14., und in Norddeutsch- 
land auch im 15. Jahrhundert, war die neue Leibeigenschaft 
‘) Korr, aus wirklichen 
') Korr. aus Westfalen
	        
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