fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Drittes Buch. Der Liberalismus. 
das verdankt, was es gutes und schlechtes besitzt, seinen Reichtum 
und seine Armut, seine Tugend und seine Laster, und daß es daher 
die Pflicht hat, den Anderen, den Enterbten, das Gute zurückzageben, 
das es empfangen hat, — und ebenso das Recht, von den Privi 
legierten eine Entschädigung für die Übel zu verlangen, denen es 
unterworfen ist; — hiervon leitet man die gesetzliche Verpflichtung 
der Unterstützung, der Versicherung, des Arbeiter Schutzes, des Unter 
richtes und der Steuern ab. Diese Lehre ist daher eine Verneinung 
oder zum wenigstens eine Abschwächung des strikten Prinzips der 
individuellen Verantwortlichkeit.V 
So aber versteht es Bastiat durchaus nicht. Er will der indi 
viduellen Verantwortlichkeit in keiner Weise zu nahe treten, denn 
sie ist die unentbehrliche Ergänzung der Freiheit. Von diesem Ge 
sichtspunkte aus erscheint ihm die Solidarität, durch die gegenseitige 
Abhängigkeit, die sie schafft, eher als beunruhigend. Er fragt sich 
sogar, ob man „die Solidarität nicht beschränken muß, um die gerechte 
Vergeltung der Handlungen zu beschleunigen und sicher zu stellen“? 
Was ihn aber mit ihr aussöhnt, ist, daß er bei näherem Zusehen in 
ihr ein Mittel sieht, die individuelle Verantwortung auszudehnen und 
zu verschärfen. W T ie kommt er nun zu diesem Gedanken? — Weil 
die Folgen jeder guten oder schlechten Handlung eine Rückwirkung 
auf Alle haben, und weil daher Alle daran interessiert sind, jede 
gute Handlung zu begünstigen und jede schlechte Handlung zu 
unterdrücken; und so fällt die Tat auf ihre Urheber mit einer tausend-, 
ja millionenfach vermehrten Kraft zurück 1 ). Hierin ist sie harmonisch. 
So hat denn die Solidarität Bastiat’s nicht den Zweck, die Brüderlich 
keit zu entwickeln, sondern die Gerechtigkeit zu stärken, nicht den, 
die Gesellschaft aufzufordern, zwischen ihren Kindern keine Unter 
schiede aufzurichten, sondern ihr nahe zu legen, die Peitsche mit 
kräftigerer Hand zu schwingen, oder das Zuckerbrot freigebiger aus 
zuteilen. Hierin liegt der Grund, weshalb Bastiat, trotz des Ge 
setzes der Solidarität, oder gerade wegen dieses Gesetzes, energisch 
die staatliche Versorgung ablehnt, —■ sogar die der verlassenen 
Kinder! — die gesetzliche Versicherung, Arbeiterpensionen, Gewinn 
beteiligung, den „sog. unentgeltlichen“ Unterricht, und alles das, was 
wir heute als Forderungen sozialer Solidarität ansprechen 2 ). 
*) „Das Gesetz der Solidarität ist eine Art kollektiver Verantwortlichkeit . . ■, 
die Solidarität ist daher wie die Verantwortlichkeit eine fortschrittliche Macht . . • 
ein bewunderungswürdig abgewogenes System, um das Übel zu beschränken und 
das Gute auszubreiten“ (Harmonies, Kap. XXI, S. 622 und 626). 
2 ) „Es ist nötig, daß die Arbeitenden wohl verstehen, daß . . . der Kollektiv 
fonds (für die Pensionskassen) freiwillig von denen gebildet werden muß, die 
Aussicht haben, daran teilznnehmen, daß es ganz außerordentlich ungerecht und
	        
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