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Drittes Buch. Der Liberalismus.
das verdankt, was es gutes und schlechtes besitzt, seinen Reichtum
und seine Armut, seine Tugend und seine Laster, und daß es daher
die Pflicht hat, den Anderen, den Enterbten, das Gute zurückzageben,
das es empfangen hat, — und ebenso das Recht, von den Privi
legierten eine Entschädigung für die Übel zu verlangen, denen es
unterworfen ist; — hiervon leitet man die gesetzliche Verpflichtung
der Unterstützung, der Versicherung, des Arbeiter Schutzes, des Unter
richtes und der Steuern ab. Diese Lehre ist daher eine Verneinung
oder zum wenigstens eine Abschwächung des strikten Prinzips der
individuellen Verantwortlichkeit.V
So aber versteht es Bastiat durchaus nicht. Er will der indi
viduellen Verantwortlichkeit in keiner Weise zu nahe treten, denn
sie ist die unentbehrliche Ergänzung der Freiheit. Von diesem Ge
sichtspunkte aus erscheint ihm die Solidarität, durch die gegenseitige
Abhängigkeit, die sie schafft, eher als beunruhigend. Er fragt sich
sogar, ob man „die Solidarität nicht beschränken muß, um die gerechte
Vergeltung der Handlungen zu beschleunigen und sicher zu stellen“?
Was ihn aber mit ihr aussöhnt, ist, daß er bei näherem Zusehen in
ihr ein Mittel sieht, die individuelle Verantwortung auszudehnen und
zu verschärfen. W T ie kommt er nun zu diesem Gedanken? — Weil
die Folgen jeder guten oder schlechten Handlung eine Rückwirkung
auf Alle haben, und weil daher Alle daran interessiert sind, jede
gute Handlung zu begünstigen und jede schlechte Handlung zu
unterdrücken; und so fällt die Tat auf ihre Urheber mit einer tausend-,
ja millionenfach vermehrten Kraft zurück 1 ). Hierin ist sie harmonisch.
So hat denn die Solidarität Bastiat’s nicht den Zweck, die Brüderlich
keit zu entwickeln, sondern die Gerechtigkeit zu stärken, nicht den,
die Gesellschaft aufzufordern, zwischen ihren Kindern keine Unter
schiede aufzurichten, sondern ihr nahe zu legen, die Peitsche mit
kräftigerer Hand zu schwingen, oder das Zuckerbrot freigebiger aus
zuteilen. Hierin liegt der Grund, weshalb Bastiat, trotz des Ge
setzes der Solidarität, oder gerade wegen dieses Gesetzes, energisch
die staatliche Versorgung ablehnt, —■ sogar die der verlassenen
Kinder! — die gesetzliche Versicherung, Arbeiterpensionen, Gewinn
beteiligung, den „sog. unentgeltlichen“ Unterricht, und alles das, was
wir heute als Forderungen sozialer Solidarität ansprechen 2 ).
*) „Das Gesetz der Solidarität ist eine Art kollektiver Verantwortlichkeit . . ■,
die Solidarität ist daher wie die Verantwortlichkeit eine fortschrittliche Macht . . •
ein bewunderungswürdig abgewogenes System, um das Übel zu beschränken und
das Gute auszubreiten“ (Harmonies, Kap. XXI, S. 622 und 626).
2 ) „Es ist nötig, daß die Arbeitenden wohl verstehen, daß . . . der Kollektiv
fonds (für die Pensionskassen) freiwillig von denen gebildet werden muß, die
Aussicht haben, daran teilznnehmen, daß es ganz außerordentlich ungerecht und