VII. Die Entstehung des modernen Kapitalismus. 463
weisen unternommen, daß die Wirtschaften der mittelalterlichen
Kaufleute doch größer gewesen seien, und daß es an echten Groß-
händlern nicht gefehlt habe; wiewohl er an den von mir gezoge-
nen Grundstrichen kaum etwas auszuseßen hat. So scharfsinnig
aber seine Untersuchung ist und so viel Licht sie über verschiedene
Fragen verbreitet, so scheint sie mir jenes Ziel doch nicht erreicht
zu haben. Den Hauptdifferenzpunkt zwischen ihm und mir bildet
die Interpretation des Augsburger Stadtrechts von 127 6, nach
welchem Bürger, die keinen Anteil am Kleinhandel hatten, Waren
nach Augsburg gebracht haben. Sie Fetten diese im großen ab.
Aber es fragt sich, ob sie deshalb als Großhändler schlechthin be-
zeichnet werden dürfen. Das Kriterium würde – wie Keutgen
richtig bemerkt ~ sein: ob sie regelmäßig einen Importhandel
im großen trieben. Gerade dies aber würde noch zu beweisen
sein. Es könnte sich auch so verhalten, daß jene Bürger nur
gelegentlich derartige Reisen machen. Jemand, der nur tempo-
rär sich am Großhandel beteiligt, hat noch nicht Anspruch auf den
Namen Großhändler. Über diese Dinge geben die Augsburger
Nachrichten keine genügende Auskunft!); wir müssen darüber ein
1) Es sei noch auf die Gewandschneiderurkunden bei Bodemann,
Die älteren Zunfturkunden der Stadt Lüneburg S. 75 f. hingewiesen.
Die dort genannten Englandfahrer wollen durchaus in Lüneburg
Kleinhandel treiben. Nur durch städtisches Privileg können sich die
Gewandschneider dagegen wehren. Also — und das ist die Haupt-
sache — freiwillige Beschränkung auf den Großhandel ist bei den
Englandfahrern nicht vorhanden. Es zeigt sich auch hier das für das
Mittelalter so charakteristische Bestreben der Kaufleute, vor allem
am Kleinhandel Anteil zu erhalten. Ferner wissen wir aus andern
Quellen, daß die deutschen Kaufleute, die nach England kamen, da-
selbst den Kleinhandel erstrebten. So wird es auch mit den Lüneburger
Englandfahrern gewesen sein. Wenn man die Frage aufwirft, aus
welchen Kreisen sich die letteren rekrutieren, so wissen wir schon
(s. oben S. 340), daß bei den Kauffahrergilden ganz und gar nicht an
Gessellschaften von reinen Großhändlern zu denken ist. Ohne Zweifel
beweisen jene Urkunden, daß keineswegs bloß die Gewandschneider
den Tuchimport besorgten. In dieser Hinsicht kann Keutgen sie gegen
mich verwerten (obwohl ich ja auch nicht behaupte, daß nur die Ge-
wandschneider Tuch importieren). Anderseits beweisen sie nicht,
daß die Gewandschneider am Tuchimport keinen Anteil hatten.
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