Full text: Finanzwissenschaft

F. I. Abschnitt. Die Einkommenssteuern. 4: 1 
aus Arbeitslohn, so sind gewisse Beträge steuerfrei, überdies erfolgen 
Abzüge für Frau und Kinder. Die Einkommenssteuer beträgt für 
die ersten 8000 Reichsmark 10, für die weiteren angefangenen oder 
vollen 4000 Reichsmark 15, für die weiteren 4000 Reichsmark 20, 
für die weiteren angefangenen oder vollen 8000 Reichsmark 25, für 
die weiteren 18000 Reichsmark 35, für die weiteren Beträge 40 v. H. 
Bei der Veranlagung können besondere wirtschaftliche Verhält- 
nisse, die die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich 
beeinträchtigen durch Ermäßigung oder Erlaß der Einkommenssteuer 
berücksichtigt werden, wenn das Einkommen 30 000 Reichsmark nicht 
übersteigt. 
Lehrreich ist die Entwicklung des Einkommenssteuersystems 
in Italien und namentlich in Frankreich. 
Eine eigentümliche Form der Einkommenssteuer repräsentiert 
die italienische „imposta sulla ricchezza mobile“. Sowie die 
französische impöt personnel läßt sie das Einkommen aus Immobilien 
unberührt und beschränkt sich auf das aus Arbeit, Kapital, Unter- 
nehmung stammende Einkommen. Sie zeigt auch einige Ahnlich- 
keit mit der englischen income tax, die ja ihr Vorbild war, wie es 
die englischen Institutionen überhaupt für Cavour waren. Wie dort 
die Einkommen in fünf Klassen geteilt werden, werden sie hier in 
vier Klassen geteilt. In die Klasse A gehören die Einkommen aus 
Renten, Kapitalzins, Darlehen, Zehnten usw.; in die Klasse B die 
Einkommen aus Industrie und Handel; in die Klasse C die bloß 
aus Arbeit stammenden Einkommen, die Einkommen aus Handwerk, 
Kunst, Wissenschaft, die Besoldungen; in die Klasse D die Staats- 
und Selbstverwaltungsbeamten. Der Steuerfuß war 13,20 Prozent, 
später 20 Prozent; dieser Schlüssel wurde aber bloß auf die 
Klasse A angewendet; die Klasse B zahlte bloß °/s (9,90 Prozent), 
Klasse C 5 (8,25 Prozent), Klasse D * (6,60 Prozent). Das 
steuerfreie Existenzminimum betrug 400 Lire. Der hier gemachte 
Versuch, das aus verschiedenen Quellen stammende Einkommen 
verschieden zu besteuern, war bemerkenswert, manche Schriftsteller 
sahen in demselben die höchst mögliche Annäherung an die volle 
Gerechtigkeit; Yves Guyot nannte die Steuer die allervollkommenste. 
Dem widersprechen aber die mit der Steuer gemachten Erfahrungen. 
Sie führte in ganz horribler Weise zu Steuerbetrug, Verheimlichung 
des Einkommens, was freilich hauptsächlich mit der außerordent- 
lichen Höhe des Steuerfußes zusammenhing. Nach dem Kriege 
wurde diese Steuer reformiert. Die Einkommen werden folgender- 
maßen eingeteilt: 1. Arbeitsloses Einkommen aus Kapital; 2, Ein- 
kommen, teils arbeitslos, teils erarbeitet; 3. variables erarbeitetes 
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