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Zahlenangaben für jede einzelne Bezeichnung sind nicht zusammengestellt
worden, es sind also auch zum Beispiel die Feuerungsmaurer
oder die Schornsteinmaurer nicht besonders herausgehoben
worden, offenbar, weil das Statistische Reichsamt glaubte, daß
eine große Zahl von Feuerungsmaurern sich nicht als solche, sondern
schlechthin als Maurer bezeichnen würde. Ob diese Annahme berechtigt
war, können wir nicht nachprüfen. Aus dem Gesagten ergibt
sich, daß die weitere Untersuchung sich nicht an die vom Deutschen
Baugewerksbund unterschiedenen Berufsgruppen halten, sondern nur
bis zu der von der amtlichen Statistik durchgeführten Spezialisierung
vordringen kann. Außer den obengenannten 7 Berufen können noch
Zahlen zusammengestellt werden für folgende Berufsgruppen:
Kunststein- und Terrazzoarbeiter,
Asphaltierer,
Bauhilfsarbeiter.
Als Kunststein-und Terrazzoarbeiter wurden die von
der amtlichen Berufszählung im Wirtschaftszweig 16 „Betonwarenund
Betonwerksteinindustrie“ nachgewiesenen Arbeiter unter Ausscheidung
der in diesem Wirtschaftszweig beschäftigten Betriebshandwerker
(Schlosser, Tischler, Zimmerleute) eingesetzt.
Die Anzahl der Asphaltierer war nur unter weitgehender
Zuhilfenahme von Schätzungen festzustellen, da die Asphaltierer von
der amtlichen Statistik mit den Steinsetzern in einer Rubrik geführt
werden und auch die Abgrenzung von den Hilfsarbeitern nicht ganz
eindeutig ist.
Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich dadurch, daß die amtliche
Berufszählung das Baugewerbe und sämtliche Zweige der sogenannten
Baunebengewerbe in einem „Wirtschaftszweig“ zusammenfaßt. Die
von der Berufsstatistik nachgewiesene Zahl von insgesamt 42 546
Werkmeistern und Polieren enthält dadurch auch die im
Maler-, Dachdecker-, Steinsetzer- sowie im Zimmergewerbe Beschäftigten
und außerdem auch noch die auf die Tapezierer und
Stubenbohner entfallenden Werkmeister, ohne daß es möglich wäre,
hier auf Grund der amtlichen Zahlen zu einer Trennung zu kommen;
bei den Bauhilfsarbeitern liegt es ähnlich. In deren Gesamtzahl
von 453000 sind ebenfalls die in den obengenannten Berufszweigen
tätigen Hilfsarbeiter enthalten und müssen daher ausgeschieden
werden. Erd- und Tiefbauarbeiter hat die Berufs- und
Betriebszählung der Gruppe c3, der sonstigen, also ungelernten