Object: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

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VIT. UbjgOnitt: Einzelne SohHuldverhältnife, 
wobei inde8 bei vorbehaltlojer Annahme S 464 einwirkt, Vgl. auch 
insbefondere Bem. I, B, 1, b und 3, a zu $ 440. 
b) Urfprüngliche Unmöglichkeit der Erfüllung: 
a) Fehlt der Sade von vorneherein eine {fHillihmeigend vorausgefebte 
Eigenihaft im Sinne de8 8 459 Abf. 1, fo tritt Haftung des Verkäufers 
nach Maßgabe der 88 459 ff. ein (alfo nicht etwa Nichtigkeit oder teile 
weijfe Nichtigkeit nad) SS 306, 307). Der Anfpruch auf das negative 
VertragSinterefje nad Makgabe des S 307 {teht dem Käufer — abge: 
jehben von einer Arglift des Verkäufer8 1: $& 463 Sag 2 — demnach au 
nicht zu. HinfichtliH der Unfehtung wegen Frrtums und Betrug3 vgl. 
oben Dem. 5, g. 
Fehlt der Sache eine zugefiderte Eigenjhaft im Sinıte des Ubi. 2 
ion zur Zeit des VBertrag8[Gluffe8, Jo jhlägt hinfichtlih des 
Schadenserfake3 wegen Nichterfüllung Hier S 463 ein, |. Bem. hHiezu. 
€) Ueber die Frage, ob und inwieweit inZbejondere $ 326 (Rücktritt oder Schaden5 
erjaß beim Berzuge des Verkäufers) auch bei mangelhafter zurüd- 
gewiejener Lieferung anzuwenden ift, fowie über die Recht8folgen bei mangel- 
Haften Lieferungen aus einem Sukze{fivlieferungSgejHäfte |. Bem. IB, 3, y 
und d zu S 440. 
7, Für das Verhältnis der gefeglidhen Gewährleiftungspflidht zur vertragsmäßhig über“ 
nommenen Gemährleiftung bzw. Garantie (vgl. Hiezu Neumann in Vorbem. IV vor S 459i 
fommt allgemein folgendes in Betracht; 
Die vertragsmüßige Regelung, die natürliH den Parteien Ffretfteht (f. oben Bem. 3) 
fann hier bedeuten : 
a) eine veriragsmäßige Wiederholung der an und für fiH fhdon nad dem 
Sejebe begründeten Haftung oder eine Nbänderung diefer in einzelnen 
Punkten, Mangel3 bejonderer Nbmadungen find auch hierauf 88 459 ff. anzl“ 
wenden, inSbejondere S$ 460 (Kenntnis des Käufer8) und die SS 477 ff. (Ber 
jährung 2c.), vgl. Neumann a. a. OD. 
Die Begründung einer jelbftändigen Verpfligtung, gemwiffe Eigen“ 
Ihaften zu gewähren, ingbejondere aud) fehlende Eigenjhaften Herz32* 
jtellen. Bgl. hierüber im einzelnen die Bem, IV zu 8 459, inzhefjondert 
aber au IV, 11, 
€8 fann aber au) Vorbehalt des Rüctrit183 im Sinne des S 346 für den 
Hal der Mangelhaftigfeit der Sache verabredet werden (vgl. oben Bem. 5 a. E.), 
wobei die SS 346 ff. unmittelbar zur Anwendung gelangen fönnen. Neumann 
a. a. D. 
d) Ueber vertragsmäßige Gemährleiftung wegen VieHmängel | S 492 mit Bem- 
. 8, Wa8 das Verhältnis der Gemwährleiftungsaniprüce nad) 88 459 ff. zu der Haftung 
für unerlaubte Handlungen (SS 823 ff.) anbelangt, fo wird im Orundfaße davon au3zW“ 
gehen fein, baß der Käufer etwaige au8 einer unerlaubten Handlung des Verkäufers ent 
ipringende Rechte neben den Gemährleiftungsanfprücdhen geltend machen kann. In den 
meiften Füllen wird er freilid den ihm erwadhjenen Schaden jchon durch die Gemährleiftungs“ 
anfprüce (vgl. inZbejondere S 463) erfeßt bekommen, und mehr als feinen vollen Schaden 
fann er nicht verlangen (vgl. übrigen3 au oben Bem. b, e), Der Anipruh auZ unerlaubter 
Handlung unterfteht aber nidt der Iurzen Verjährung nad 8 477 ({. vielmehr 8 852) 
auch ift $ 853 zu beachten (bgl. Diüringer-Hadenburg [1. Aufl.] Bd. 3. S. 158, 159). 
9, Ueber die KechtafteNlung eine Kaufprei8bürgen bei einer mit Gewähr? 
mängeln behafteten Kauffache vgl. Nifjen in IJur. Widhr. 1902 S. 460 ff. 
10, Neber die entfprecdhende Anwendung der Gemwührleiftungsvorihriften auf die ent“ 
geltliße Beräußerung von Geagenjtänden, die weder Sache noch Recht ind z. BD. 
bh}
	        
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