Full text: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. 93 
mühelose Einnahmen verschaffen können, endlich beseitigt. 
Möchten nun die übrigen Bundesstaaten baldigst dieser 
Maßregel nachfolgen! Vor allem aber sollte die Reichsbank 
in das Eigentum des Reiches übergehen. 
Was aber der Staat nicht verstaatlichen soll (wie er über 
haupt nur solche industriellen Betriebe verstaatlichen soll, 
welche den Charakter eines der Allgemeinheit schädlichen 
Monopols in privaten Händen annehmen können), ist die 
Herstellung von alkoholischen Getränken. Statt Einnahmen aus 
diesen, dem leiblichen, geistigen und sittlichen Wohle der 
.Bürger so außerordentlich gefährlichen Substanzen zu ge 
winnen, soll seine Politik darauf gerichtet sein, ihren Ver 
brauch nach und nach einzuschränken. 
Um ferner den Druck, welcher auf denen ruht, die von 
ihrer Arbeit leben, in etwas zu mildem und den ungeheueren 
Vermögensverschiebungen, wie sie in den letzten 25 Jahren 
unter der kapitalistischen Ausbeutung vor sich gegangen, 
Rechnung zu tragen, empfiehlt sich eine soziale Steuer 
reform. Hierbei wird eine genaue Deklaration über die 
Einnahmequellen unbedingt notwendig sein, da sonst der 
soziale Zweck der Reform illusorisch wäre. Man schrecke 
nicht zurück, sondern klopfe den Drohnen nur ganz gehörig 
auf die Taschen, damit sie dem Gemeinwesen wieder zu 
kommen lassen, was sie auf Grund mangelhafter Gesetze 
den Bürgern genommen. Aber auf die, welche in Ver 
schuldung gekommen, nehme man billige Rücksicht, da die 
Steuerreform eine soziale sein soll. Man suche die Einnahme 
quellen der Verschuldeten in den Geldschränken der Inhaber 
von Renten- und Zinspapieren. So wird es vorderhand 
nicht möglich sein, auch nur zum Teil die Grundrente 
bei denen zu erheben, welche nominell des Bodens Eigen 
tümer sind, man wird einen Teil derselben bei den Hypo 
thekengläubigern aufsuchen. Daß eine scharfe Erfassung 
der mühelosen Einkommen die Kapitalien ins Ausland
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.