Full text : Das Baugewerbe in der Volks-, Berufs- und Betriebszählung von 1925

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und auch hinsichtlich der Leistungsnotwendigkeiten und Leistungsmöglichkeiten
 ‚der Invalidenversicherung noch sehr ernste Folgen
argeben.

2. Zahl und Verteilung der Maurerlehrlinge auf
Klein-, Mittel- und Großbetriebe.
Bei der bisherigen Untersuchung der Nachwuchsverhältnisse ist
auf die Anzahl der eigentlichen Maurerlehrlinge noch nicht eingegangen
 worden. Die Lehrlingszahlen können auf zwei Wegen
festgestellt werden: einmal durch die Altersgliederung der Berufsbevölkerung
 und zweitens aus den Ergebnissen der gewerblichen
Betriebszählung, also aus den Angaben der Unternehmer. Die Berufszählung
 hat insgesamt 56591 Maurer gezählt, die unter 18 Jahre
alt sind. Davon sind die meisten sicherlich Lehrlinge; es können
aber auch bereits jüngere Gesellen darin enthalten sein. Die Zahl
der über 18 Jahre alten Maurerlehrlinge kann nicht herausgeschält
werden. Es wird daher besser sein, die Ergebnisse der Betriebszählung
 zu Rate zu ziehen. Diese hat in den in Betracht kommenden
Gewerbezweigen insgesamt 57 674 Lehrlinge gezählt. Dies Ergebnis
ist also nur um etwas mehr als 1000 Personen größer als die obengenannte
 Zahl der Maurer unter 18 Jahren. Da die bei Werksimaurern
 tätigen Lehrlinge — nach den Ausweisen der Berufszählung
ebenfalls rund 1000 — wohl kaum als Lehrlinge in Maurereibetrieben
gezählt werden konnten, wird man die Zahl von 57674 Lehrlingen
als Mindestzahl ansehen müssen. Läßt man die Werksmaurer außer
Betracht, so kommen demnach auf 314254 Maurergesellen 57674
Lehrlinge oder auf 5 bis 6 Gesellen jeweils 1 Lehrling, oder auf je
10 Gesellen etwa 1,8 Lehrlinge.
Leider ist es nicht möglich, diese Rechnung in genau der gleichen
Form für Klein-, Mittel- und Großbetriebe: getrennt durchzuführen,
da nur eine Aufteilung des gesamten Personals vorliegt, die Verteilung
 der Maurer und der Hilfsarbeiter auf die einzelnen Betriebsyrößen
 aber nicht bekannt ist. Man kann also nur die Lehrlingszahl
und die Gesamtzahl des übrigen Personals, zu dem außer allen
Arbeitern auch der mittätige Meister, die Angestellten usw. rechnen,
gegenüberstellen.
Es ist nachstehend versucht worden, die Rechnung dadurch zu
bereinigen, daß man von der Personalzahl die Zahl der Betriebe absetzt,
 das heißt also, daß man für jeden Betrieb mit mindestens einem
            
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