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In dieser Entwicklung bildet das Baugewerbe eine gewisse Aus-
nahme. Massenproduktion verlangt eine räumliche Vergrößerung
des Marktes, zu der wieder leichte und billige Transportmöglichkeiten
der Fabrikate die Voraussetzung bilden. Man kann in wenigen
Fabriken alle Schuhe herstellen und diese über das ganze Reichs-
gebiet verteilen, weil Schuhe leicht transportierbar sind und im Ver-
hältnis zur Größe sehr hochwertiges Fabrikat darstellen, so daß die
Frachtkosten nicht ins Gewicht fallen. Dieser Weg kann im Bau-
wesen nicht beschritten werden.. Der Großbetrieb hat zwar auch
hier die Möglichkeit einer erhöhten Anwendung von Maschinen,
speziellen Transporteinrichtungen und dergleichen, sein Aktions-
radius wird aber stets dadurch beschränkt, daß ihm bei Arbeiten
außerhalb seines Standortes durch den Transport von Geräten, durch
die Unterbringung seiner Arbeiter usw. höhere Kosten entstehen, mit
denen das heimische Bauhandwerk nicht zu rechnen braucht. So hat
sich besonders auf dem Lande auch heute noch die Handwerksform
im Baugewerbe zu erhalten vermocht, und damit ist — hauptsächlich
in den Baunebengewerben — auch heute noch für eine Anzahl von
Gesellen der Uebergang zur Tätigkeit als selbständiger Meister vor-
handen.
Einer zahlenmäßigen Untersuchung dieser Verhältnisse, vor allen
Dingen einer Beobachtung der Uebergangsmöglichkeiten, stellen sich
insofern Schwierigkeiten entgegen, als man nicht den ganzen Kreis
der Personen erfassen kann, die für den Uebergang in Frage kom-
men. Besonders die Söhne der selbständigen Handwerksmeister
werden nicht voll in den Gesellenzahlen erscheinen; sie haben sich
möglicherweise als Aufsichtspersonal oder auch als mithelfende
Familienangehörige bei der Berufszählung bezeichnet, ohne daß es
möglich wäre, diese Personen den einzelnen Berufen zuzuteilen. Auch
die Anzahl der Selbständigen ist nicht ganz leicht festzustellen, da ja
die Bauunternehmer, die sich wohl kaum aus den Kreisen der Bau-
arbeiter rekrutieren, ausgeschaltet werden müssen. Bei den folgen-
den Berechnungen sind daher nur diejenigen Selbständigen berück-
sichtigt worden, die sich in den Haushaltungslisten als Maurermeister
oder ähnlich bezeichnet haben. Da nicht alle Berufe für den Ueber-
gang zur Selbständigkeit in Betracht kommen, kann die Untersuchung
nur für die Maurer, die Putzer und Stukkateure, die Glaser, die
Töpfer und die Brunnenbauer durchgeführt werden.