fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

96 
Zweiter Teil. Lande!. IV. Landelskriscn. 
Nicht auf die Deckung und Solvenz seitens des Trassanten, sondern nur auf die 
Provision sah man, als man durch Accepte in die strenge Wechselzahlungsverbindlichkeit 
sich einließ. Mit der Biegsamkeit des kaufmännischen Sprachgebrauchs nannte man 
dies „Gefälligkeitsaccept". Der beste Fall war allerdings der, wenn das Blankoaccept, 
die Annahme des Zahlungsversprechens ohne reellen Schuldgrund und vorhandene 
Deckung, aus leichtsinniger Gefälligkeit und in leichtsinniger Überschätzung der eigenen 
Mittel geschah. Gefälligkeit im Schuldenübernehmen ist jedoch keine Tugend des Landels. 
Bon Lamburger Läufern — man würde unrecht tun, zu sagen von Lamburg 
— und ihren Kommanditen wurde der Wechselmißbrauch besonders stark in allen Ab 
stufungen getrieben. Äußere Verhältnisse, welche die Schuld der Schuldigen begreiflicher 
weise nicht aufheben, geben hiefür einen Erklärungsgrund: der von Lamburg nach 
allen Teilen der Welt ausstrahlende Landelsverkehr, die bisherige seit 60 Jahren allen 
Stürmen trotzende Solidität des Platzes, die Abwesenheit aller sonstigen papierenen 
Wertzeichen, die Abwesenheit einer zentralen, auch den Kreditmißbrauch der größten 
Läufer zeitig wahrnehmenden Kreditanstalt, die Basierung des Wechselgeldes auf die 
unabänderlich gleiche reine Silbervaluta des Bankogeldes verliehen dem Lamburger 
Wechsel eine Gesuchtheit, eine Amlaufsweite, einen ausschließlichen Spielraum und eine 
Kontrollosigkeit, welche ebenso die Verführung zum Mißbrauch als die Größe des 
letzteren erklären. 
Überall beweist die Krisis, daß der Wechsel in weit höherem Grade als der 
Bankzettel zur Fiküon von Kapitalien mißbraucht worden ist. Man darf sogar sagen, 
daß nur in Amerika, wo vermöge der Dezentralisation des Bankwesens und der Weite 
aller Verkehrsverhältnisse der Zettel faktisch die Rolle des reinen Wechsels annimmt, 
der Zettel zur Kapitalfiktion mißbraucht worden ist. 
Zm Bankwesen hat sich vielmehr als das gefährlichste Element das verzinsliche, 
zu gewagter Anlage in Diskont und Darlehen treibende Depositum von kurzer Kündigung 
erwiesen. Nicht als imaginäres, sondern als höchst reelles Kapital entflieht es den 
Banken gerade in der Not, sobald der leiseste Lauch des Mißtrauens weht. Doch 
trat in der Krisis an hervorragenden Beispielen auch die Erscheinung auf, daß gut- 
beglaubigte Bankinstitute großen Depositenzufluß erhielten, welcher durch ihre Vermittlung 
ein sehr wertvoller Leiser in der Not geworden ist. 
Nichts hat, um es schließlich zu sagen, so gründlichen Bankerott gemacht als 
der doktrinäre Absolutismus der ökonomischen Theorie und Praxis. 
Während man in Europa in Doktrin und Gesetzgebung dem Phantom der Zettel 
überschwemmung als einziger Gefahr nachjagte, schuf die Wechselreiterei Lunderte von 
Millionen fiktiver Werte; während die Aktiengesellschaften alles ruinieren sollten, 
überließ sich die Privaündustrie im Lande!, welcher seiner Natur nach von jeher die 
individuelle Wirtschaftsform vorherrschend für sich hat wählen müssen, Übertreibungen 
aller Art und brachte die Krisis auf den Gipfelpunkt; während die absoluten Frei 
händler der Lansestadt und der skandinavischen Plätze um Staatsunterstützung auf den 
Knieen lagen, mußten die büreaukratisch gescholtenen Regierungen Frankreichs und 
Preußens das Prinzip der selbstverantwortlichen Freiheit im Lande! vertreten; während 
die Notendeckung der Bank von England als die stärkste Seite des Znstittites erschien, 
machte gerade sie Fiasko; während bisher die großen Bankinstitute einander in blindem 
Nachahmungstrieb die geringsten Zinsfußänderungen nachmachten, emanzipierten sie sich 
diesmal mit Erfolg und ließen — bloß nach den konkreten Verhältnissen des heimischen 
Geldmarktes sich richtend — wochenlang Differenzen von 4°/ 0 im wechselseitigen Bank 
zins bestehen. Die Beispiele ließen sich häufen, in welchen die absolute Doktrin, der 
theoretische und praktische Schlendrian, vor den Erfahrungen und Notwendigkeiten der 
Krisis zu Schanden geworden sind. Auf dem Gebiete der Öffentlichkeit scheint uns 
vor allem die Aufgabe der wirtschaftlichen Gesetzgebung und Verwaltung zu liegen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.