Full text : Preußisches Landbuch

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50  Thlr.  versichern  dürfen;  b)  die  Assessoren  bei  den  Regierungen,  den
Obergerichtcn  und  den  Rheinischen  Landgerichten,  auch  wenn  sie  weder
Gehalt  noch  Diäten  beziehen,  so  wie  die  bei  den  Auseinandersetzungs-Behörden ­
  als  Spezial-Kommiffarien  dauernd  beschäftigten  Oekonomie-Kommissarien,
  noch  ehe  sie  in  den  Genuß  eines  Pcnsionsberechtiqten
Einkommens  treten,  jedoch  alle  diese  unter  b.  angeführten  Beamten
nur  mrt  der  Versicherung  einer  Wittwen  -  Pension  von  höchstens  100
Thlr  vorbehaltlich  einer  künftigen  Erhöhung  derselben  für  den  Fall,
daß  ihnen  später  die  Pensions-Berechtigung  beigelegt  werden  sollte;
c )  rin  eigentlichen  Seelsorger-Amte,  sowohl  unter  Königlichen,  als
unter  Pnvat-Patronaten  angestellten  Geistlichen;  d)  die  an  Gymnasien
und  diesen  gleich  zu  achtenden  Anstalten,  an  Schullehrer-Seminarien,
so  wie  an  höheren  und  an  allgemeinen  Stadtschulen  angestellten  wirklichen ­
  Lehrer;  nicht  aber  auch  die  Hülfslehrer  solcher  Anstalten  und  die
Lehrer  an  solchen  Klassen  derselben,  welche  als  eigentliche  Elementarklasien
  nur  die  Stelle  der  mit  jenen  höheren  Unterrichts-Anstalten  verbundenen ­
  Elementarschulen  ersetzen;  e)  die  Professoren  bei  den  Universalen, ­
  wenn  sie  mit  einer  fixirten  Besoldung  angestellt  sind;  f)  die
rettenden  Feldjäger.  .  Außerdem  sind  zwar  noch  einige  andere  Beamtenklassen,
  als  die  Hofdiener  u.  s.  w.,  beitrittsfähig.  Zu  zahlen  sind  bei
erner  Versicherungs-Summe  von  100  Thlr.  Wenn  der  Mann  und  die
gmu  21  a(t^Hb,  ja#*  12  19  ®gr.;  tocnn  bet  Wann
unb  b,e  ^«31  3^,  ait  finb,  15  3#.  26@gr.;  wenn  ber
Mann  und  die  Frau  41  Jahr  alt  sind,  jährlich  19  Thlr.  20  Sqr.
u.  s.  s.  Der  stallt  zahlt  einen  Zuschuß  von  jährlich  etwa  650,000  Thlr
zu  den  Bedürfnissen  der  Anstalt.  S.  auch  Berliner  allgem.  Wittwen-Pensions-
  und  Unterstützungs-Kasse;  Wittwen-Verpflegungs-Anstalt
für  Berliner  städtische  Beamte  und  Lehrer  u.  s.  w.
Aloysius  -  Stiftung,
bei  dem  katholischen  Gymnasium  zu  Münster  im  Jahre  1858  von
einem  Ungenannten  mit  1000  Thlr.  begründet;  die  davon  aufkommenden ­
  40  Thlr.  Zinsen  werden  an  zwei  Schüler  der  I.  oder  II.  Klaffe
zu  Weihnachten  und  am  Aloysinsfeste  mit  je  10  Thlr.  gegeben.
Alsleben,
Oberlandesgerichts-Chef-Präsident  a.  D.  und  Ehrenbürger  von  Berlin
und  Charlottenburg,  schenkte  der  Schul-Deputation  zu  Berlin  im  salire
1853  ein  Kapital  von  1000  Thlr.  zu  dem  Zwecke,  um  aus  den  Revenüen
  desselben  einen  tüchtigen  Lehrer  zu  rcmuncriren,  welcher  Knaben
armer  Eltern  nach  den  Nachmittags-Lehrstunden  in  specielle  Aufsicht  zu
nehme»,  dieselben  ihre  Schul-Arbeitcn  unter  seiner  Controle  anfertigen
zu  lassen,  auch  nach  beendigten  Schul-Arbeiten  zur  Erholung  mit  ihnen
Spaziergänge  zu  machen  hätte.  Die  Zinsen  betragen  37  Thlr.  und
es  befanden  Ende  1860  sich  9  Knaben  unter  Aufsicht  des  Lehrers  Zembritzky
  von  der  7.  Kommunal-Schule.  Alsleben  begründete  ferner
die  Kleinkinderbewahr-Anstalt  Nr.  29.,  erhielt  sie  ans  eigenen  Mitteln
und  sorgte  durch  Ueberweisung  eines  Kapitals  von  4000  Thlr.,  daß
            
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