Be[onderes Intereffe wurde den fchulentlaffenen Kriegerwaifen zuge
wandt. Knaben und Mädchen wurden der Berufsberatungsftelle zugewiefen,
um fie einen Beruf erlernen zu la|fen. In befonderen Fällen wurden Mittel
zur Ausbildung bewilligt. Blutarme und nervöfe Kinder wurden während
des Winters durch Vermittlung des „Vereins zur Pflege deutfcher erholungs
bedürftiger Kinder“ in Utrecht wiederholt nach Holland ausgefandt.
Den Gefundheitszuftand der Witwen anlangend, ergab die Praxis, daft
manche Witwen infolge der feelifchen Erfdiütterungen und Sorgen, die
ihnen der Krieg gebracht, unter nervöfen und Gemütsftörungen leiden,
welche zunächft ein fchweres Hemmnis für ihre Erwerbstätigbeit bilden.
Bei anderen Witwen waren Schwächen, Gebredien oder Krankheiten,
welche fie [chon in ihrem früheren Leben erlitten, weniger ihrer Betätigung
im Hausftande hinderlich gewefen, als fie (ich jetd für die Uebernahme
einer Erwerbstätigbeit erweifen. In allen betreffenden Fällen war durch
Kur- oder Erholungsaufenthalt zunächft der Gefundheitszuftand zu heben.
Was die Erwerbstätigbeit der Kriegerwitwen vor der Ehe betrifft, fo ift be
merkenswert, daf? 30% aller Witwen nie beruflidi tätig gewefen find. Unter
den Hinterbliebenen waren vor der Ehe, foweit bekannt:
Heimarbeiterinnen 43
Kaufmännifdie Angeftellte .... 13
Dienftmädchen und Hausangeftellte . 90
Gelernte Arbeiterinnen 149
Ungelernte Arbeiterinnen . . . .186
Lehrerinnen 3
Nidit alle Frauen find heute noch erwerbsfähig. Ein Teil kann ohne
weiteres in den früheren Beruf zurückkehren, für einen Teil kommen Er-
gänzungs- und.Wiederholungskurfe in Betracht, ein anderer, kleinerer Teil
mufi neue Berufe erlernen. Nach den bisherigen Erfahrungen find heute
30% der Witwen erwerbstätig.
Ein fchwieriges Kapitel ift die Ablöfung der Möbelfchulden. 5 / f) aller
Familien ift verfchuldet und beläuft (ich die bisher berechnete Gefamtver-
fchuldung auf rund Mk. 205000,—. Soweit Abfchlagszahlungsverpflich-
tungen beftanden, wurde durch Verhandlung mit den Gläubigern dahin
gewirkt, da(i die Bedingungen entfprechend der jetzigen Lage der Witwen
erleichtert bezw. bei fofortiger Abzahlung eines Teilbetrages die Schulden
zum Teil erlaffen wurden. Die Ratenzahlungen wurden durch Rückfprache
mit den Gläubigern erneut vereinbart und Beträge feftgefetjt, welche die
Witwe gut leiften konnte.