Full text: Wohlfahrtzentrale der Stadt Barmen

Be[onderes Intereffe wurde den fchulentlaffenen Kriegerwaifen zuge 
wandt. Knaben und Mädchen wurden der Berufsberatungsftelle zugewiefen, 
um fie einen Beruf erlernen zu la|fen. In befonderen Fällen wurden Mittel 
zur Ausbildung bewilligt. Blutarme und nervöfe Kinder wurden während 
des Winters durch Vermittlung des „Vereins zur Pflege deutfcher erholungs 
bedürftiger Kinder“ in Utrecht wiederholt nach Holland ausgefandt. 
Den Gefundheitszuftand der Witwen anlangend, ergab die Praxis, daft 
manche Witwen infolge der feelifchen Erfdiütterungen und Sorgen, die 
ihnen der Krieg gebracht, unter nervöfen und Gemütsftörungen leiden, 
welche zunächft ein fchweres Hemmnis für ihre Erwerbstätigbeit bilden. 
Bei anderen Witwen waren Schwächen, Gebredien oder Krankheiten, 
welche fie [chon in ihrem früheren Leben erlitten, weniger ihrer Betätigung 
im Hausftande hinderlich gewefen, als fie (ich jetd für die Uebernahme 
einer Erwerbstätigbeit erweifen. In allen betreffenden Fällen war durch 
Kur- oder Erholungsaufenthalt zunächft der Gefundheitszuftand zu heben. 
Was die Erwerbstätigbeit der Kriegerwitwen vor der Ehe betrifft, fo ift be 
merkenswert, daf? 30% aller Witwen nie beruflidi tätig gewefen find. Unter 
den Hinterbliebenen waren vor der Ehe, foweit bekannt: 
Heimarbeiterinnen 43 
Kaufmännifdie Angeftellte .... 13 
Dienftmädchen und Hausangeftellte . 90 
Gelernte Arbeiterinnen 149 
Ungelernte Arbeiterinnen . . . .186 
Lehrerinnen 3 
Nidit alle Frauen find heute noch erwerbsfähig. Ein Teil kann ohne 
weiteres in den früheren Beruf zurückkehren, für einen Teil kommen Er- 
gänzungs- und.Wiederholungskurfe in Betracht, ein anderer, kleinerer Teil 
mufi neue Berufe erlernen. Nach den bisherigen Erfahrungen find heute 
30% der Witwen erwerbstätig. 
Ein fchwieriges Kapitel ift die Ablöfung der Möbelfchulden. 5 / f) aller 
Familien ift verfchuldet und beläuft (ich die bisher berechnete Gefamtver- 
fchuldung auf rund Mk. 205000,—. Soweit Abfchlagszahlungsverpflich- 
tungen beftanden, wurde durch Verhandlung mit den Gläubigern dahin 
gewirkt, da(i die Bedingungen entfprechend der jetzigen Lage der Witwen 
erleichtert bezw. bei fofortiger Abzahlung eines Teilbetrages die Schulden 
zum Teil erlaffen wurden. Die Ratenzahlungen wurden durch Rückfprache 
mit den Gläubigern erneut vereinbart und Beträge feftgefetjt, welche die 
Witwe gut leiften konnte.
	        
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