Full text : Wohlfahrtzentrale der Stadt Barmen

Während  es  (ich  bei  den  Angehörigen  der  lebenden  Feldzugsteilnehmer
  um  eine  vorausfichtlich  vorübergehende  Fürforge  handelt,  fehen
(ich  die  Hinterbliebenen  vor  eine  neue  wirtfchaftliche  und  perfönliche  Lage
geftellt,  die  eine  endgültige  i|t.  Es  ift  infolgede|fen  darauf  zu  fehen,  möglidift
  bald  einen  Dauerzuftand  zu  fchaffen.  Ziel  ift,  die  Kriegerwitwen  in
den  Stand  zu  fetten,  möglich  ft  aus  eigener  Kraft  ihren  Hausftand  fortzuführen ­
  und  ihre  Kinder  fo  zu  erziehen  und  ausbilden  zu  laffen,  da(?  auch
diefe  dereinft  in  einer  ihren  Fähigkeiten  angepafcten  Tätigkeit  (ich  felbft
ihren  Lebensunterhalt  und  eine  der  fozialen  Stellung  ihres  Vaters  möglichft
entfprechende  Lebensftellung  erwerben  können.
Fürforge  für  Kriegerwitwen.
Beratung  in  Bezug  auf:
a)  Geltendmachung  der  Rentenanfprüche,  Feftftellung  des  früheren  Einkommens ­
  des  Gefallenen  für  Stellung  des  Zufah  -  Renten  -  Antrages.
Wegfall  der  Rente  bei  Wiederverheiratung.  Anfprüche  an  Invaliden-,
Angeftellten-  oder  Lebens-Verfieherung,  Krankenka|fen  -  Sterbegeld,
Truppenlöhnung  für  Vermiete.
b)  Erbfchaftsauseinanderfetjungen  und  Nachla(?regeln,  Regelung  etwaiger
früherer  Sdiulden.  Abfchlagzahlungsgefdiäfte  (Verhandlung  mit  Gläubigern ­
  betr.  teilweife  Niederfchlagung  ihrer  Forderung,  Abtretung  der
Gläubiger-Rechte  zwecks  Sicherung  des  Mobilars).
c)  Fortführung  des  felbftändigen  Erwerbsbetriebs  des  gefallenen  Ehegatten:
Prüfung  der  Frage,  ob  die  Witwe  hierzu  die  erforderlichen  Kenntniffe
und  Fähigkeiten  befitjt,  Ermöglichung  einer  etwa  noch  erforderten
Ausbildung,  Hilfe  bei  der  Befdiaffung  von  Betriebsmitteln,  Rechtsberatung ­
  bei  Betriebsübernahmen,  Vermittlung  und  Beiftand  gegen  Uebervorteilung
  bei  Gewinnung  von  Hilfs-  und  Arbeitskräften.
d)  Wiederaufnahme  einer  vor  der  Ehe  ausgeübten  Erwerbstätigkeit:
Stellen-  und  Arbeitsvermittlung,  Beihilfe  zur  Berufsausrüftung  (Nähmafchinen
  und  dergl.).
e)  Eintritt  in  eine  neue  Erwerbstätigkeit:  Beratung  bei  der  Berufswahl,
Ermöglichung  einer  etwa  erforderlichen  Ausbildung  und  fonftiger  Berufsausrüftung, ­
  Stellen-  und  Arbeitsvermittlung.
Bei  Witwen  und  Kindern  unter  15  Jahren  foll  in  allen  Fällen  darauf
gefehen  werden,  daf?  die  Familie  möglichft  nicht  auseinander  geri|fen  wird.
Dabei  mu|?  die  Mutter,  wo  ihre  Berufstätigkeit  die  Aufficht  der  Kinder
beeinträchtigt,  durch  Aufnahme  der  Kinder  in  Krippen,  Kindergärten,  Kinder-35


            
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