Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

Andererseits müssen die Kartelle, um die Konkurrenz regu- 
lieren zu können, in ihrer Anlage quantitativ wenigstens so stark 
sein, daß der Markt in einer gewissen Abhängigkeit von ihnen steht, 
so daß trotz vorhandener Konkurrenz die unter Berücksichtigung 
der allgemeinen Konjunkturlage kalkulierte Absatz- und Gewinn- 
norm erreicht werden kann. 
Bezeichnet man nun das Monopol in weiterem Sinn als den Zu- 
sammenschluß der Anbieter zu einem so beträchtlichen Teil, daß 
durch ihr Verhalten auf dem Markte die Preisbildung merklich be- 
einflußt werden kann (Weiß), so muß man das Kartell als monopo- 
listische Organisation bezeichnen. Denn es muß beim Kartell immer 
die Potenz vorhanden sein, sich nicht vom Markte treiben zu lassen, 
sondern ihn einer künstlichen Korrektur unterziehen zu können. 
Nach Halm*’) entscheidet über den Tatbestand „monopoli- 
stische Organisation“ die Beeinflussungsmöglichkeit, nicht die künst- 
liche Überhöhung des Preises. Diese Beeinflussung sieht Halın 
schon dann gegeben, „wenn die Vereinigung lediglich die Rückkehr 
zur Höhe des normalen Konkurrenzpreises ermöglicht und beab- 
sichtigt“. Denn dann sei dieser Preis kaum als wirklicher Kon- 
kurrenzpreis und die Vereinigung zweckmäßig als monopolistisch 
zu bezeichnen, da sich der Preis nicht völlig frei durch die Kon- 
kurrenz bilde, sondern durch gemeinschaftliches Vorgehen regu- 
liert werde. 
3.Die Relativitätder Monopolstellungundihre 
Berücksichtigung durch eine vernünftige 
Kartellpolitik. 
Die Kartelle sind nun im Gegensatz zu den natürlichen auf der 
Unvermehrbarkeit gewisser Güter und Leistungen beruhenden 
Monopolen und den rechtlich verliehenen und gesetzlich geschütz- 
ten Monopolen privatwirtschaftlich organisierte relative Monopol- 
gebilde, d. h. sie entstehen durch Vertrag und sind nur in ihrer An- 
lage monopolistisch, dagegen bedeuten sie keine Ausschaltung der 
Konkurrenz. Es wäre vollständig falsch, anzunehmen, daß mit den 
Kartellen die Konkurrenz beseitigt sei. Sie ist nur verändert, nicht 
aufgehoben worden. Denn die Kartelle sind nur „potentielle“ Mono- 
pole, wie Halm sie nennt, hinter denen die potentielle Konkurrenz 
in akuter und latenter Form steht. Die Möglichkeit monopolistischer 
ı7) Halm, Monopolistische Bestrebungen der Gegenwart im Ergänzungs- 
band zum Handwörterbuch der Staatswissenschaften.. 
iQ
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.