Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

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Die aufgestellte Kartelldefinition lautet nun: Kartelle 
sind vertragsmäßige Organisationen selbstän- 
dig bleibender Unternehmer (Unternehmun- 
gen) des gleichen Gewerbes, welche durch eine 
Mehr oder weniger weitgehende Machtstellung 
auf dem Markteeineäußere und soweit möglich 
innere Konkurrenzregulierung im Sinne einer 
Rentabilitätsförderung und -sicherung: der 
Mitgliedsfirmen bezwecken. 
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