Full text : Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

Vorwort.

Der saloppe Sprachgebrauch, der ‚bei der Bezeichnung „kapitalistischer
 Organisationsformen‘“ in Wort und Schrift zutage tritt,
ist wohl darauf zurückzuführen, daß die einschlägige Terminologie
an Meinungsverschiedenheiten und unklaren Formulierungen
krankt, die oft durch einseitige Beleuchtung des Problems hervorgerufen
 werden. Dies muß bei der großen Bedeutung, die Kartell
ınd Konzern im heutigen Wirtschaftsbild einnehmen, doppelt unangenehm
 empfunden werden. Die eindeutige Fixierung der Bezriffe
 ist für den Theoretikerg wie auch für den Praktiker ein akutes
Bedürfnis. Denn Kartelle und Konzerne sind heute Gebiete der
Gesetzgebung und Verwaltung. Bei den Verordnungen zur Bekämpfung
 von Auswüchsen erhebt sich die Frage: Was soll, was
kann Gegenarbeit der Gesetze sein? Man will ja die Schäden, Auswüchse
 und Gebrechen treffen, nicht aber die wirtschaftlich vorteilhaften
 Seiten. Wenn sich herausstellte, daß die Organisationen
aur schädlich wirken, müßte man sie schlankweg verbieten als gemeingefährliche
 Erscheinungen. Dazu ist es nötig zu wissen, worin
das Wesen der Karteile und Konzerne besteht. Aber man kann
hicht sagen, daß endgültig feststeht, was alles ein Kartell oder
Konzern ist. Daher mag es nicht unangebracht erscheinen, wenn
vorliegende Arbeit sich die Aufgabe stellt, die beiden Organisationsgebilde
 hinsichtlich ihrer konstitutiven Merkmale zu erfassen und
30 zur Klarstellung der begrifflichen Probleme beizutragen.
Die Anregung zu dieser Untersuchung gab mir mein hochverehrter
 Lehrer, Herr Prof. Salz, dem ich mich für die zahlreichen
 Anregungen und Ratschläge bei dem Aufbau der Arbeit
zu aufrichtigem Dank verpflichtet fühle. Gleichfalls sei an dieser
Stelle Herrn Prof. Geiler gedankt, der mich in liebenswürdigster
Weise durch Literatur und persönlichen Rat unterstützte.
Heidelberg, im Juni 1930.

Robert Vanoni.
            
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