Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

Vorwort. 
Der saloppe Sprachgebrauch, der ‚bei der Bezeichnung „kapi- 
talistischer Organisationsformen‘“ in Wort und Schrift zutage tritt, 
ist wohl darauf zurückzuführen, daß die einschlägige Terminologie 
an Meinungsverschiedenheiten und unklaren Formulierungen 
krankt, die oft durch einseitige Beleuchtung des Problems hervor- 
gerufen werden. Dies muß bei der großen Bedeutung, die Kartell 
ınd Konzern im heutigen Wirtschaftsbild einnehmen, doppelt un- 
angenehm empfunden werden. Die eindeutige Fixierung der Be- 
zriffe ist für den Theoretikerg wie auch für den Praktiker ein akutes 
Bedürfnis. Denn Kartelle und Konzerne sind heute Gebiete der 
Gesetzgebung und Verwaltung. Bei den Verordnungen zur Be- 
kämpfung von Auswüchsen erhebt sich die Frage: Was soll, was 
kann Gegenarbeit der Gesetze sein? Man will ja die Schäden, Aus- 
wüchse und Gebrechen treffen, nicht aber die wirtschaftlich vor- 
teilhaften Seiten. Wenn sich herausstellte, daß die Organisationen 
aur schädlich wirken, müßte man sie schlankweg verbieten als ge- 
meingefährliche Erscheinungen. Dazu ist es nötig zu wissen, worin 
das Wesen der Karteile und Konzerne besteht. Aber man kann 
hicht sagen, daß endgültig feststeht, was alles ein Kartell oder 
Konzern ist. Daher mag es nicht unangebracht erscheinen, wenn 
vorliegende Arbeit sich die Aufgabe stellt, die beiden Organisations- 
gebilde hinsichtlich ihrer konstitutiven Merkmale zu erfassen und 
30 zur Klarstellung der begrifflichen Probleme beizutragen. 
Die Anregung zu dieser Untersuchung gab mir mein hoch- 
verehrter Lehrer, Herr Prof. Salz, dem ich mich für die zahl- 
reichen Anregungen und Ratschläge bei dem Aufbau der Arbeit 
zu aufrichtigem Dank verpflichtet fühle. Gleichfalls sei an dieser 
Stelle Herrn Prof. Geiler gedankt, der mich in liebenswürdigster 
Weise durch Literatur und persönlichen Rat unterstützte. 
Heidelberg, im Juni 1930. 
Robert Vanoni.
	        
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