Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

es Delbanco”) tut: „Der typische Konzern, wıe wir ihn als 
Vertreter des Gedankens der vertikalen Konzentration vor Augen 
haben, ist eine Zusammenfassung von Werken, Betrieben und Ge- 
schäften der verschiedensten Art, die jedoch in sich eine organische 
Aufnahme, Fortsetzung und Beendigung eines bestimmten Pro- 
duktions- und Vertriebsprozesses bedeuten. Von der Erz- und 
Kohlengrube über Walzwerk und Werft zur Reederei, dem Betrieb 
tertiger Schiffe — das ist der typische Hergang, wie er sich in 
vielen Abarten darstellt“. 
Diese vertikale Konstruktion mag bei vielen Konzernen zu- 
treffen, sie darf aber nie als typisch, als konstitutives Merkmal be- 
zeichnet werden. Denn die materielle Zusammensetzung ist nicht 
bestimmend für die organische Natur des Konzerns. 
Unwesentlich ist auch die Größe der Vereinigten Unterneh- 
mungen; sie müssen nur rechtlich selbständig sein, auch wenn 
sie z. B. im wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis einer Toch- 
lergesellschaft stehen. Die wirtschaftliche Selbständigkeit ist je 
nach Art der Verflechtung mehr oder minder beschränkt. Aber die 
rechtliche Selbständigkeit der Mitglieder eines Konzerns bringt 
es mit sich, daß sie nach außen hin als selbständige Unternehmun- 
gen erscheinen, z. B. beim Absatz, besonders bei ausländischen 
Filialen, bei der Besteuerung etc. 
H. Bezüglich der Zahl der Unternehmungen ist es für den 
Konzern — im Gegensatz zum Kartell — wesentlich, daß er quanti- 
‘ativ indifferent ist. Er kann nur einige Unternehmungen umfassen, 
er kann aber auch aus einer Vielzahl von solchen bestehen. Der 
Konzern ist eine Organisationsform, deren Umfang begrifflich gar 
nicht skizziert zu werden braucht. Er ist vielmehr in seiner quanti- 
tativen Zusammensetzung labil, die Anzahl der ihn bildenden Ele- 
mente ist nicht fixiert. 
III. Parallel mit dieser quantitativen Ausdehnungsmöglichkeit 
geht die organisatorische Mannigfaltigkeit des Konzerns, die ver- 
wickelte Vielgestaltikeit und der dynamische Charakter seiner 
Struktur. Dies gilt es im Begriff hervorzuheben. Natürlich kann 
es nicht in übermäßiger Deskription aller vorkommenden Organi- 
sationsformen und Zusammenschlußmöglichkeiten des Konzerns 
geschehen, sondern das Strukturproblem ist in einer allgemeinen 
Formulierung zu kennzeichnen, welche auf die Haupttypen des Zu- 
%) Delbanco: Konzern- und Kartellrecht, 1924, S. 13. 
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