Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

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scheinungen, die Hilferding?) mit dem Namen „Finanzkapital‘“ be- 
zeichnet und worunter das Kapital in Geldform (Bankkapital) zu 
verstehen ist, das durch Investierung in der Industrie in industrielles 
Kapital verwandelt wird. 
IV. Der Konzernbegriff. 
Die konstitutiven Merkmale, die als Ergebnis der Analyse des 
Konzernphänomens gewonnen wurden, sind in kurzer Fassung zu- 
sammengedrängt folgende: 
]. Es handelt sich um rechtlich selbständige, wirtschaftlich 
mehr oder minder beschränkte Unternehmungen. 
2. Der Zusammenschluß ist quantitativ indifferent. 
3. Der Konzern macht zu seinem Aufbau Gebrauch von 
mannigfaltigen Verflechtungen verschiedener Intensitätsgrade nach 
den Zusammenschlußtypen: Interessengemeinschaft und Beteiligung. 
4. Die Unternehmungen stehen im wirtschaftlichen Zusammen- 
hang, sie sind verbunden zu gemeinsamer Wirtschaftstätigkeit. 
5. Der Konzern ist eine wirtschaftsorganisatorische Form. Die 
Unternehmungen sind in einer Verwaltungsgemeinschaft zusam- 
mengefaßt, die durch persönliche und vorwiegend finanzielle Be- 
ziehungen hergestellt ist. 
Nach dieser Kennzeichnung ist der Konzern zu definieren als 
eine quantitativ indifferente Organisations- 
form dynamischen Charakters, welche wirt- 
Sschaftlich mehr oder minder beschränkte, aber 
rechtlich selbständig bleibende Unternehmun- 
gen durch mannigfaltige Verflechtungen ver- 
Schiedener Intensitätsgrade nach dem Typ 
Interessengemeinschaft und Beteiligung zu 
gemeinsamer Wirtschaftstätigkeit in einer 
personell, aber vorwiegend finanziell beding- 
ten Verwaltungsgemeinschaft zusammenfaßt. 
26) Hilferding: Das Finanzkapital, Wien 1910, S. 282. 
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