II. Zwischen Schulpflicht und Bürgerpflicht 47
der Friedrich und Scharnhorst, der Stein und Bismarck. Und wenn
der Staat, dem dies Haus gehört, seine Bürger nicht mehr durch
die allgemeine Wehrpflicht an sich binden kann, so möge er getrost
sie durch allgemeine Arbeitspflicht an sich binden. Das Jahr, das
Reich und Arm, Gelehrt und Ungelehrt, Mann und Weib einmal
gemeinsam für den Staat haben arbeiten müssen, könnte über
manche Fährlichkeit hinweghelfen, die in der ungehemmten Entwick-
lung zur Wirtschaftskolonie des Weltkapitalismus sonst schlummert.