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zu machen. Als man später die Akten wieder verpackte, um sie
nach Darmstadt zu bringen, wurden diese Kupons mitgefaßt.
Nach Darmstadt sandte Rothschild das kurfürstliche Depot, weil
er weitere Haussuchungen seitens der Franzosen befürchtete. Die
vier Kisten gingen an Aaron Pfungst daselbst und wurden einem
Abraham Mayer anvertraut, der sie bis zur Rücklieferung nach
Kassel gewissenhaft aufbewahrte 207 .
Die Franzosen hatten es bei ihrem Vorgehen, wie bemerkt,
auf das kurfürstliche Vermögen abgesehen und wandten sich,
nachdem ihre Bemühungen bei den Bankiers ohne Ergebnis
geblieben waren, gegen die bei dem Rettungswerk und der Ver
mögensverwaltung beteiligten Beamten.
Schon im Laufe des Jahres 1807 war ein Verhaftbefehl gegen
Buderus ergangen, allerdings aus einem anderen Grunde. Der Oberst
leutnant von Buttler hatte in Luxemburg die Verteilung der Gelder
an die hessischen Offiziere übernommen (s. o. S. 107). Mehrere von
diesen hatten den Wunsch geäußert, daß von der ihnen zugedachten
Summe Zahlungen an ihre Frauen und andere Personen geleistet
würden. Dem war entsprochen worden, und damit verringerte sich
die nach Luxemburg abzuführende Gesamtsumme. Buttler hatte
aber bei seiner Verteilung auf diese Verhältnisse keine Rücksicht
genommen, und so fehlten ihm zuletzt 250 rf für den Oberstleutnant
Ernst und fl 112.9.2 für den Major von Donop. Die Reklamationen
dieser Herren wurden von Buderus natürlich an Buttler verwiesen,
und als dieser deswegen in einen weitläufigen Briefwechsel mit dem
Finanzbeamten eingetreten war, erwirkte der Oberstleutnant Ernst
einen Verhaftbefehl gegen Buderus bei dem Marschall Kellermann
in Mainz. Buderus entging jedoch dies Mal der Haft, indem er dem
Oberstleutnant Ernst einen Vorschuß von 200 fl zukommen ließ 208 .
Die ganze Sache würde gar keine Erwähnung verdienen, wenn
sie nicht dazu gedient hätte, die Aufmerksamkeit der Behörden von
neuem auf Buderus und dessen Verhältnis zum Kurfürsten zu lenken.
Um aber in wirksamer Weise gegen ihn vorgehen zu. können, be
durfte es der Aufklärung über sein Verhältnis zu den Bankiers, und
so kam es, daß man sich zuvor wiederum mit diesen beschäftigte.
Buderus’ Beziehungen zu Lawätz, zu dem Rothschildschen Bank
haus und zu den Bansa & Sohn in Frankfurt, denen er auf Lawätz
Antrag im Frühjahr 1807 vorübergehend die Lombardobligationen
der Hanauer Kammerkasse hatte zedieren lassen 209 , müssen zur