Object: Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)

3a. Sonntagsruhe — 3b. Betriebsgefahren 71 
3b. Bestimmungen über Betriebsgefahren aus 
Titel VII (Gewerbliche Arbeiter) der Gewerbeordnung 
81204 
Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, die 
Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und 
Geratschaften so einzurichten und zu unterhalten und den 
Betrieb so zu regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren für 
Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die 
Natur des Betriebs gestattet. 
Insbesondere ist für genügendes Licht, ausreichenden 
Luftraum und Luftwechsel, Beseitigung des bei dem Be⸗ 
trieb entstehenden Staubes, der dabei entwickelten Dünste 
ind Gase sowie der dabei entstehenden Abfälle Sorge zu 
ragen. 
Ebenso sind diejenigen Vorrichtungen herzustellen, 
welche zum Schutze der Arbeiter gegen gesahrlige Berüh⸗ 
rungen mit Maschinen oder Maschinenteilen oder gegen 
andere in der Natur der Betriebsstätte oder des Betriebs 
liegende Gefahren, namentlich auch gegen die Gefahren, 
Pache aus Fabrikbränden erwachsen können, erforderlich 
ind. 
Endlich sind diejenigen Vorschriften über die Ordnung 
des Betriebs und das Verhalten der Arbeiter zu erlassen, 
—e, * Sicherung eines gefahrlosen Betriebs erforder⸗ 
i in 0 
Anmerkung: 
8 120a GO. soll ersetzt werden durch 84 Abs. 1 des 
Arbeitsschutzgesetzes (vergl. Teil D). 
8120hb 
Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, diejenigen 
Einrichtungen zu treffen und zu unterhalten und die⸗ 
jenigen Vorschriften über das Verhalten der Arbeiter im 
Betriebe zu erlassen, welche erforderlich sind, um die Auf⸗ 
—— der guten Sitten und des Anstandes zu 
ichern. 
Insbesondere muß, soweit es die Natur des Betriebs 
zuläßt, bei der Arbeit die Trennung der Geschlechter durch⸗ 
geführt werden, sofern nicht die Aufrechterhaltung der 
guten Sitten und des Anstandes durch die Einrichtung 
des Betriebs ohnehin gesichert ist.
	        
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