Metadata : Finanzwissenschaft

IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden. 617
lichen Sparkassen, Banken, Postsparkassen; g) bei staatlichen Versicherungsanstalten
 eingezahlte Prämien usw. Hierher gehören auch in
schwierigen Lagen, Kriegszeiten, bei den Notenbanken aufgenommene
Anlehen. Von den erwähnten Arten der schwebenden Schuld gehören
 aber nur a) und b) zu der eigentlichen Staatsschuld, während
die übrigen mehr in den Kreis des Geschäftskredites gehören. Die
in den Kreis des Staatskredites gehörigen Schulden werden, wenn
deren Rückzahlung nicht gelingt, in konsolidierte Schulden umgewandelt.

Mit der fortschreitenden Ordnungsmäßigkeit des Staatshaushaltes
 nimmt die Bedeutung der schwebenden Schuld ab. Nur in
kreditarmen Staaten spielt dieselbe eine wichtigere Rolle. Andererseits
 muß konstatiert werden, daß in der neuesten Zeit verschiedene
Gründe wieder zur häufigeren Schaffung von schwebenden Schulden
geführt haben und zwar die Ausdehnung der wirtschaftlichen Tätigkeit
 des Staates, dann der Umstand, daß häufig gerade die Kriegskosten
 — die ganz besonders die Steigerung der konsolidierten
Schuld beförderten — mittels schwebender Schulden gedeckt
werden. In neuerer Zeit hat England Kriegskosten mittels
schwebenden Schulden gedeckt, so im Zulukriege (20 Millionen
Pfund Sterling), ebenso Rußland im Kriege gegen J apan usw. Im
Weltkriege hat jeder Staat einen Teil der Kriegskosten mittels
kurzfristigen Kredites gedeckt, allen voran England. England bedient
 sich hierzu verschiedener Formen der Kassenscheine, in erster
Reihe der Exchequer bills. Aber auch dieser gibt es mehrere
Arten. Die Exchequer bills lauten auf fünf J ahre, die Exchequer
bonds gewöhnlich auf drei Jahre. Außerdem existieren die Tresury
bonds, welche teils auf 3—6 Monate, teils auf längere Zeit lauten,
die Deficiency advances, ways and means advances, currency bills
usw. In Frankreich ist der Haupttypus der kurzfristigen Schuld
der bon du tre&sor. Diese lauten auf 3 Monate, 6 Monate oder
1 Jahr. Der Zinsfuß wechselt nach der Verfallzeit, gewöhnlich beträgt
 er 1 bis 2 Prozent, manchmal *%, Prozent. Außerdem gibt
es noch andere Formen der schwebenden Schuld, zu der auch die
Verbindlichkeiten der Caisse des depöts gehören, sowie eine Reihe
von Vorschüssen, welche die Staatskasse in Anspruch nimmt. In
Österreich bildeten die Hauptformen der schwebenden Schuld die
Kassenscheine, die sogenannten Salinenscheine und das Papiergeld,
in Ungarn die Kassenscheine usw.
Daß im Weltkriege, wie schon in der vorhergehenden Periode,
die Aufnahme der auf eine lange Amortisation angewiesenen kolossalen
 Kriegskosten in großem Maße mittels kurzfristigen Kredites
            
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