Object: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

[zt I. Das kurze Leben einer viel genannten Theorie. 
zu können (so z. B. Cunow), was freilich schwer denkbar ist.!) 
Jedenfalls wurde sie auf mancherlei Art für die herrschende 
Theorie verwendet. Im Jahre 1900 hat jedoch Peisker?) (in 
der Z. f. Soz. u. W. G. Band V1I) jeglicher Verwertung der 
serbischen Hausgemeinschaft im Sinne jener historischen Kon- 
struktion ein Ende gemacht. Er weist vollkommen überzeugend 
nach?), daß die Zadruga gar keine urslavische Einrichtung ist. 
Sie entstand durch Einführung des byzantinischen Steuer- 
shstems. Unter der Türkenherrschaft ist die byzantinische Steuer 
zur reinen Rauchssteuer geworden, welche, nach alten stabilen 
Registern erhoben, ein möglichst langes Zusammenbleiben der 
Kinder im väterlichen Hause geradezu prämiierte und dadurch 
zur Bildung großer Hausgenossenschaften führte. 
IV. 
Die Entdeckung Peiskers ist für die Geschichte unserer Theorie 
von abschließender Bedeutung. Es bleiben jetzt nur noch äußerst 
wenig Fälle von Gemeineigentum übrig, von denen man an- 
!) Vgl. hierzu auch Keußler a. a. O. III, S. 44 f. 
2) Eine andere neuerdings von Peisker aufgestellte Theorie hat 
vielfachen, und zwar berechtigten, Widerspruch gefunden. Vgl. Rach- 
fahl a. a. O. S. 202 ff. und meine Bemerkungen in der H. Z., Band 89, 
S. 514 ff. 
3) ik: folgend, hat auch Brückner (Archiv für slavische Philologie 
1901, S. 627) erklärt, daß die Zadruga durchaus keine „Familien- 
und Wirtschaftsform der Urzeit“ sei. Ein neuerer Versuch, Peiskers 
Nachweis zu bestreiten, dürfte nicht erfolgreich sein. Vgl. zur Literatur 
über diese Dinge V. j. schr. f. Soz.- u. W. G. 1901, S. 331 f., 1909, 
S. 538; Jahrbuch f. Geseßgebung 1909, S, 1284 f.; Gött. Gel. Anz. 
1911, Nr. 8, S. 486 f. Als eine Stütze für die Ureigentumstheorie 
läßt sich die Zadruga in keinem Fall verwerten. C. Jirecek, Staat 
und Gesellschaft im mittelalterlichen Serbien I, S. 37 ff. legt dar, daß 
die Hauskommunionen gar keine spezifisch slavische Gesellschaftsform 
sind, vielmehr auch anderswo vorkommen. Die Zadruga hat keinen 
notwendigen Zusammenhang mit dem Grundbesiß. II, S. 34: in 
altserbischen Gemeinden besteht der Gemeinbesiß nur aus Wald und 
Weide. ~ Über andere Beispiele des Nachweises, daß vorhandenes 
Gemeineigentum späte Bildung ist, s. H. Z. 114, S. 327; V..schr. 
f. Soz.2 u. W.G., Bd. 13, S. 441 f. 
S,
	        
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