Gottes- und Menschenbeweis.
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gesprochen werde, mußte eine tiefe Befriedigung der Bevölkerung
herbeiführen. Auf diese Weise ist der Prozeß als Friedensein—
richtung entstanden und muß als Friedenseinrichtung vor allem
in Betracht gezogen werden.
837.
Von den früheren Zuständen unterscheidet sich der Prozeß
vor allem dadurch, daß der Staat seine Aufgabe erweitert hat.
Der Staat hat neben seinen anderen Aufgaben es übernommen,
die Rechtsverwirklichung auf dem Wege des Friedens zu vollziehen.
Geblieben ist noch der Kampf der Parteien, allein es ist
ein rechtlicher Kampf geworden. Schon in den Zeiten des Gottes⸗
streites wurde er von einem blinden Streite der Feinde zu einem
Kampfe mit göttlichen Mitteln. Auf die Anrufung der Gottheit
folgte die Unterwerfung unter die Allmacht der gottbeseelten
Natur; in Wasser und Feuer, in Gift und Wage, in den Zuckungen
der menschlichen oder tierischen Natur erkannte man das Walten
der Gottheit; aber auch im Zweikampf war es der göttliche Ein—
fluß, der dem Recht zum Siege verhalf. Nur scheinbar kam der
Mensch als Kämpfer in seiner Kraft und Geschicklichkeit zur Gel⸗
tung: es war die Gottheit, welche das Schicksal lenkte: dies war
das Denken jener Zeit.
Aus diesen religiösen Gebilden erwuchs der heutige Prozeß.
Was die Parteien im heutigen Prozesse tun, besteht darin, daß
sie ihre Grüunde und Gegengründe vorbringen und einander be⸗—
kämpfen. An Stelle des Gottesbeweises treten die menschlichen
Beweise, und das Gericht hat nun nicht bloß die Züge des
göttlichen Waltens zu erspähen und nicht bloß zu ergründen, in
welcher Weise sich die Gottheit im Prozesse äußert und nach
welcher Seite sich die Wage der göttlichen Entscheidung senkt,
sondern das Gericht hat die im Kampfe von Rede und Gegen⸗
rede, von Beweis und Gegenbeweis gebrachten Umstände ver⸗
nunftmäßig zu zergliedern; es hat zu prüfen, nach welcher
Seite hin das Gewicht menschlicher Gründe sich neigt; anstelle
der göttlichen Allwissenheit tritt die weltkluge Einsicht des ent⸗
scheidenden Richters.
Daraus geht hervor: der Prozeß ist und bleibt ein Kampf,
früher mit göttlichen, später mit menschlichen, aber natürlich stets
mit vergeistigten Mitteln, und das Gericht vollzieht, nachdem der
Kampf der Geister sich entwickelt hat, seine Tätigkeit.