Die Haftung des Rheders und des Schiftseigners
für den von der Schiffsbesatzung einem Dritten
schuldhafterweise zugefügten Schaden im Vergleich
zur Haftung aus den SS 278, 831 B.G.B.
Dissertation
zur Erlangung der juristischen Doktorwürde
der Juristenfakultät zu Rostock
vorgyelegt von
Harry ‚David
Referendar.,
Bonn,
Carl Georgi, Universitäts-Buchdruckerei und Verlag.
1904