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Schiedsspruch 8
Zchutzgebiet 31
Zeekriegsrecht 100f.
A b6, 60
Staat, Begriff 5
Entstehung und Untergang 12, 61
Rechtsgrund 6
Zweck
Sẽtaatsangehðörigkeit *
Ztaatsdienstbarkeiten
Staatsgebiet J
Itaatsgewalt
— —
Staatsrecht
Staaten buͤnd N.
Staatenverbindungen
Staatsformen
Stellvertretung des Monarchen
Stellvertretung des Reichskanzlers
Ströme (im Völkerrecht)
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Territorialitätsprinzip 66
hronfolge
berweisuüngen
Anabhängigkeit der Rechtspflege
Interstüßungswohnsitz
Irheberrecht
zerdun, Vertrag zu
zerfassungsänderung
zerordnungen
Versicherungswesen
Berträge
Veto des Monarchen
Völkerrecht, Begriff
Quellen
völkerrechtliche Persönlichkeit
Volksrechte
Waffenstillstand
Wehrpflicht, allgemeine
— der Geistlichen
Ziwvilliste
Berichtigungen.
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10 Die Realunion zwischen Norwegen und Schweden ist 1905 gelöst.
35 Über die Verfassung Elsaß⸗Lothringens ist das R.G. vom 831. V. 1911 ergangen.
ß Eine Anderung des Staatsangehsrigkeitsgesetzes wird z. Z3. im Reichstag
exaten.
Die letzte Novelle zum Bankgesetz datiert vom 1. Vl. 1909. Am 9. J. 100 ist
ein RG. betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und an
Photographien ergangen.
Eine Nenordnung des gesamten materiellen und formellen Strafrechts ist
in Vorbereitung.
Das Gerichtsberfassungsgesetz und die Zuyimrozeßerdnung sind geändert
durch die R.G. vom 5. VI, 1005, 1. VI. 18900 und 2 V. 1510.
Iu Ausführung von R.V. Art. 4 3. 16 ist am 19. 1V. 1908 ein Reichs⸗
oereinsgesetz ergangen.
In der Aninerkung ist zu berichtigen. daß nach dem oben zitierten R.G. vom
3II. V. 1911 ed erhringen 8 Stimmen im Bundesrat führt.
Seit dem R.G. vom 21. V. 1906 beziehen die Reichstagsabgeordneten eine
Entschädigung (ef. auch R.G. vom 15. VI. 1911).
Bei den ee ist zu ergänzen, daß durch allerhöchsten Erlaß vom
T. V. 1007 das Reichskolonialamt vom Auswärtigen Amt strenn ist.
Die Friedensprasenzstaͤrke ist zuletzt durch R.G. voin 27. M. 1811 festgesetzt.
Seit dem Ri. betr Anderungen im Finanzwesen vom 15. VII. 100 (sog.
Reichsfinanzreform) werden nur noch die Reineinnahmen aus der Brannt—
weinsteuer an die Bundesstaaten überwiesen.
88 In der Anmerkung ist die 2. Haager Konferenz zu ergänzen.
Wonn — ist jetzt in der Londoner Seerechtsdeklaration von 1809
niedergelegt.