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Landgemeinde⸗- und Kreisverfassungen das englische Vorbild von ihnen
gern benutzt wurde. Immerhin sind zwei Bestandteile des englischen
Ideenschatzes auch für unsere Städteordnung fruchtbar geworden: Un—
entgeltlichkeit der Kommunalämter und die starke Abneigung gegen die
Bureaukratie.
Mögen wir aber Ursprung und Herkunft der einzelnen Grund—
gedanken, die in der Städteordnung verwirklicht sind, suchen, wo wir
wollen, diese ist und bleibt gleichwohl eine freie, selbstschöpferische Tat des
Reichsfreiherrn. Und hier in dieser Einwirkung der machtvollen Per⸗
sönlichkeit Steins haben wir auch eine kräftige Wurzel zu suchen, aus
der die Eigenart unserer Städteordnung erwachsen ist. Steins hohe Auf—
fassung von wahrer Volksfreiheit stammt weder aus dem Gedankenkreise
der französischen Revolution, noch aus dem der englischen Selbstverwal—
tung: sie ist dem Reichsfreiherrn bei seiner Liebe für altgermanisches
Wesen und Volkstum, bei seiner Hochachtung fuͤr seines deutschen Volkes
Vergangenheit durchaus ureigen.
Fünftes Kapitel.
Einführung und unmittelbare Wirstung der Städteordnung.
Der König hatte, wie wir wissen, in der Kabinettsorder vom
19. November 1808 verfügt, daß mit der Einführung der Städte—
ordnung sogleich in den großen Städten der Anfang gemacht werde.
Dies geschah mit viel Feierlichkeit. Volles Glockengeläut erklang
von den Türmen durch die Straßen der Städte, als die junge Selbst—
»erwaltung ihre ersten Schritte zu unternehmen begann. Wir wollen
uns für die zwei wichtigsten Städte Königsberg und Berlin die da—
maligen Berichte ansehen.
Die Wahlen der 100 Stadtverordneten hatten in Koͤnigsberg in
der Zeit vom 23. bis 28. Januar 1809 stattgefunden. Präsident, Bürger—
meister und Rat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt hatten die
Bürger aufgefordert, sich am Sonntag den 22. Januar zahlreich am
Gottesdienst zu beteiligen, da die Prediger auf die Bedeutung der
Wahlen aufmerksam machen würden.
Durch Königliche Kabinettsorder vom 14. Februar hatte der König
den erwählten Oberbürgermeister unter Beweis seines Wohlwollens be—
stätigt. Nun sollte am 10. März die Auflösung des alten Stadt—
magistrats und die Einführung der neuen Stadtobrigkeit in Feierlichkeit
begangen werden und von einer gottesdienstlichen Handlung bei der
Vereidigung der neuen Magistratspersonen in der Domkirche begleitet sein.
Der Bericht besagt hierüber:
Der gestrige Tag war für unsere Stadt ein doppeltes Fest. Als der Ge—
hurtstag Ihro Maj. der Königin war er zur Einführung der neuen Stadtobrigkeit