Full text: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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Nun gilt's ein neues Bilden; 
o komm in deiner Kraft 
uus himmlischen Gefilden 
zur Erde, Wissenschaft! 
Man soll dich treulich pflegen, 
zu teures Erb' und Gut, 
daß noch im Vätersegen 
der freie Enkel ruht. 
O komm in unsre Säle, 
in unsre Schulen komm, 
mit rechter Treu uns stähle 
und mach' uns wieder fromm! 
Frisch auf, du Bürgerjugend, 
in Waffen tummle dich! 
Das heiß' ich rechte Tugend, 
zu kämpfen männiglich. 
Aber freilich das alles waren Höhepunkte der Begeisterung. In 
den weiten Kreisen der Bürgerschaft sah es anders aus. Hier verstand 
nan die Bedeutung der Städteordnung keineswegs. Es war so, auch 
diese Reform hat der Nation durch Befehl ihres Königtums gegen ihren 
Willen geradezu aufgezwungen werden müssen. Daß der Adel und auch 
die alte Schule des Beamtentums über die republikanischen Grundsätze der 
Städteordnung unwillig waren, haben wir schon gesehen; fast erschrocken ver— 
nahmen sie, daß einer der ersten Staatsbeamten, der Präsident von Gerlach 
die Wahl zum Oberbürgermeister von Berlin angenommen habe. Aus 
Beamtenkreisen ließ sich eine Stimme in Berlin also vernehmen: 
„Der monarchische Staat läuft Gefahr, seine Verfassung zu verlieren, wenn 
er dem Volk ohne alle Vorbereitung ein republikanisches Administrationsverfahren 
einräumen will. Das Volk, welches bisher immer am Gängelbande geleitet 
vurde, kann nicht auf einmal allein stehen, geschweige, daß es auf rauhen und 
ingebahnten Wegen allein gehen werde, ohne zu fallen.“ 
Und ein Berliner Stadtsyndikus sagt entsetzt: „Ich meinerseits möchte 
dort nicht Bürger heißen, viel weniger sein.“ Und eine andere Stimme: 
„Warum das städtische Regiment wieder größtenteils in die Hände der Bürger 
Jeben? Wieviel Patrioten gibt es denn, die ihr eigenes Wohl um des allgemeinen 
Besten willen fortwährend hintenansetzen, und wieviel sind denn in der Lage, auch 
beim besten Willen es tun zu können?“ 
Aber auch in den breiten Kreisen der Bürgerschaft herrschte bei 
dem völlig ermatteten Gemeinsinn eine arge Gleichgültigkeit und die 
Furcht, daß die neue Ordnung Ungelegenheiten bereiten und Zeitverlust 
nit sich bringen könne. 
In der Tat, welche mächtige Anspannung aller Kräfte des Idealis— 
mus, welcher unerschrockene Glaube an die lebenweckende Kraft der 
Freiheit hatte bei jenen Männern dazu gehört, dem Bürgertum die 
Babe zu bieten, die dazu bestimmt sein sollte, es wieder auf die Stufe 
einer einstigen stolzen Größe emporzuheben. 
Bei der geschilderten Sachlage ist es nur zu verständlich, daß man 
weder in den neuen Magistraten noch in den Stadtverordnetenkreisen den 
Beist der neuen Ordnung recht verstand. In Breslau betonte der Ober— 
syndikus bei der Einführung der Stadtverordneten, „daß der Magistrat 
die allein ausführende Behörde“, daß er „Achtung, Vertrauen und Ge— 
horsam“ zu fordern berechtigt sei. Gehorsam — ohne diesen konnten
	        
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