Full text: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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sich die damaligen Staatsbürger keine ersprießliche Verwaltung denken. 
Wie ist es heute anders geworden! Achtung und Vertrauen herrscht 
zwischen den Kollegien; die Auffassung von Gehorsam ist verschwunden. 
Und die neuen Stadtverordneten? Sie stützten sich auf eine Be— 
stimmung der neuen Städteordnung, — die aber wohl in anderem Sinne 
gemeint war — und hielten ihre Sitzungen geheim ab. Bei solchem Ver— 
sahren konnte natürlich in der Bürgerschaft kein reges Interesse an den 
städtischen Angelegenheiten entstehen. Auch dies ist heute anders ge— 
worden, wo Offentlichkeit der Sitzungen und Presse die Teilnahme der 
Bürgerschaft am kommunalen Leben lebendig und rege erhalten. 
Freilich wurde der jungen Selbstverwaltung die Eingewöhnung 
und die erste Arbeit außerordentlich durch die Not der Zeit erschwert, 
die durch den Krieg, die Verheerungen und die Kontinentalsperre herbei— 
geführt war. Dazu die aus den französischen Kontributionen den einzelnen 
Städten erwachsene ungeheuere Schuldenlast, die zunächst jedes Gleich— 
gewicht im städtischen Haushalt erheblich störte. Was nützte den Ge— 
meinden das neu gewährte Kommunalsteuerrecht, wenn alles verarmt warꝰ 
Wo sollten die Mittel zu einer ersprießlichen Wirksamkeit herkommen? 
Aber man verzagte trotz aller bösen Erfahrung in den Kreisen der 
tüchtigen, weiterblickenden Bürgerschaft nicht. In Königsberg z. B. 
sorgt das von einem hohen Gerichtsbeamten neu herausgegebene „Bürger— 
hlatt“ unermüdlich dafür, die Bürger über Zwecke und Ziele der neuen 
Verfassung aufzuklären. In den Berliner Zeitungen ferner erscheint 1809 
ein trefflicher Aufsatz: „Aus welchen Gesichtspunkten muß die neue Städte— 
»dnung betrachtet werden?“; in ihm heißt es z. B.: 
Auch der Übergang zum Besseren hat große Schwierigkeiten. Wer des 
Gehens lange entwöhnt ist, taumelt bei den ersten Schritten, aber er kann nur 
straft und Übung gewinnen durch wiederholte Versuche. Menschen, deren Eigen— 
nutz verliert, deren Eitelkeit verletzt wird durch Herstellung der Rechte des Bürger— 
standes, oder die große Menge derjenigen, welche die Gewohnheit verblendet, welche 
unfähig sind, zu begreifen, daß Verfassungen, die in den gebildetsten und blühendsten 
Ländern bestehen, die sonst bei uns selbst einheimisch waren, mit großem Vorteil 
in Stelle des Mechanismus gesetzt werden — diese und nur diese allein sehen 
ausend Schwierigkeiten bei der neuen Städteordnung. 
Die Bürger, wähnen sie, werden nicht verstehen, ihr Interesse wahrzunehmen. 
Aber sie verkennen, daß eine sehr große Fülle gesunden Menschenverstandes in den 
Männern tätig ist, die keine künstliche Bildung erhalten haben und welchen gemein— 
hin nur die Kräfte fehlen, das, was sie sehr richtig denken und sehr gut auszuführen 
wissen, auch angenehm vorzutragen. Die Bürger, die das öffentliche Vertrauen zu 
dem ehrenvollen Amt der Stadtverordneten und des Magistrats beruft, werden sehr 
wohl tun, sich durch Witzeleien über ihre Unkunde in allem Formenwesen gar nicht 
irre machen zu lassen und höchstens davon Veranlassung nehmen, ihren zu gleichen 
Stellen bestimmten Kindern auch diese Art von Bildung zu verschaffen. 
Fürchtet nicht, gute Bürger, daß die Geschäfte, welche Euch übertragen werden, 
Euch eine kostbare Zeit rauben, die Ihr Eurem Gewerbe entziehen müßt. Die— 
enigen, welche mit diesen Geschäften beauftragt werden, sind ja sehr viele, daß
	        
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