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sich die damaligen Staatsbürger keine ersprießliche Verwaltung denken.
Wie ist es heute anders geworden! Achtung und Vertrauen herrscht
zwischen den Kollegien; die Auffassung von Gehorsam ist verschwunden.
Und die neuen Stadtverordneten? Sie stützten sich auf eine Be—
stimmung der neuen Städteordnung, — die aber wohl in anderem Sinne
gemeint war — und hielten ihre Sitzungen geheim ab. Bei solchem Ver—
sahren konnte natürlich in der Bürgerschaft kein reges Interesse an den
städtischen Angelegenheiten entstehen. Auch dies ist heute anders ge—
worden, wo Offentlichkeit der Sitzungen und Presse die Teilnahme der
Bürgerschaft am kommunalen Leben lebendig und rege erhalten.
Freilich wurde der jungen Selbstverwaltung die Eingewöhnung
und die erste Arbeit außerordentlich durch die Not der Zeit erschwert,
die durch den Krieg, die Verheerungen und die Kontinentalsperre herbei—
geführt war. Dazu die aus den französischen Kontributionen den einzelnen
Städten erwachsene ungeheuere Schuldenlast, die zunächst jedes Gleich—
gewicht im städtischen Haushalt erheblich störte. Was nützte den Ge—
meinden das neu gewährte Kommunalsteuerrecht, wenn alles verarmt warꝰ
Wo sollten die Mittel zu einer ersprießlichen Wirksamkeit herkommen?
Aber man verzagte trotz aller bösen Erfahrung in den Kreisen der
tüchtigen, weiterblickenden Bürgerschaft nicht. In Königsberg z. B.
sorgt das von einem hohen Gerichtsbeamten neu herausgegebene „Bürger—
hlatt“ unermüdlich dafür, die Bürger über Zwecke und Ziele der neuen
Verfassung aufzuklären. In den Berliner Zeitungen ferner erscheint 1809
ein trefflicher Aufsatz: „Aus welchen Gesichtspunkten muß die neue Städte—
»dnung betrachtet werden?“; in ihm heißt es z. B.:
Auch der Übergang zum Besseren hat große Schwierigkeiten. Wer des
Gehens lange entwöhnt ist, taumelt bei den ersten Schritten, aber er kann nur
straft und Übung gewinnen durch wiederholte Versuche. Menschen, deren Eigen—
nutz verliert, deren Eitelkeit verletzt wird durch Herstellung der Rechte des Bürger—
standes, oder die große Menge derjenigen, welche die Gewohnheit verblendet, welche
unfähig sind, zu begreifen, daß Verfassungen, die in den gebildetsten und blühendsten
Ländern bestehen, die sonst bei uns selbst einheimisch waren, mit großem Vorteil
in Stelle des Mechanismus gesetzt werden — diese und nur diese allein sehen
ausend Schwierigkeiten bei der neuen Städteordnung.
Die Bürger, wähnen sie, werden nicht verstehen, ihr Interesse wahrzunehmen.
Aber sie verkennen, daß eine sehr große Fülle gesunden Menschenverstandes in den
Männern tätig ist, die keine künstliche Bildung erhalten haben und welchen gemein—
hin nur die Kräfte fehlen, das, was sie sehr richtig denken und sehr gut auszuführen
wissen, auch angenehm vorzutragen. Die Bürger, die das öffentliche Vertrauen zu
dem ehrenvollen Amt der Stadtverordneten und des Magistrats beruft, werden sehr
wohl tun, sich durch Witzeleien über ihre Unkunde in allem Formenwesen gar nicht
irre machen zu lassen und höchstens davon Veranlassung nehmen, ihren zu gleichen
Stellen bestimmten Kindern auch diese Art von Bildung zu verschaffen.
Fürchtet nicht, gute Bürger, daß die Geschäfte, welche Euch übertragen werden,
Euch eine kostbare Zeit rauben, die Ihr Eurem Gewerbe entziehen müßt. Die—
enigen, welche mit diesen Geschäften beauftragt werden, sind ja sehr viele, daß