Full text: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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der Anteil des Einzelnen nur höchst unbedeutend sein kann. Alle bürgerlichen 
Angelegenheiten werden überdies unendlich erleichtert dadurch, daß sie größtenteils 
nündlich abgemacht werden. 
Es mag sein, daß Ihr anfangs nicht immer gleich die einfachsten Geschäfts— 
formen findet, ‚und Euch manches schwerer macht, als eben nötig wäre. Die Er— 
ahrung und Übung werden Euch bald belehren. Vielleicht find anfangs der 
Begenstände sehr viel, welche Eurer bessernden Leitung bedürfen. Ermüdet nicht! 
Wenn Ihr erst Eure Anstalten dauerhaft und zweckmäßig geordnet habt, so wird 
es Euch äußerst leicht werden, sie in Ordnung zu erhalten. Macht Ungewohnheit 
Euch vielleicht die öffentlichen Geschäfte beschwerlich, dies Übel minder die Zeit. 
Freude des Gelingens, der Dank Eurer Mitbürger, die Achtung Eurer Obrigkeit 
wird Euch wohl tun. Ihr werdet bald nicht mehr ohne Anteil an der öffentlichen 
Berwaltung leben wollen und darin Erholung finden.“ 
Der Verfasser dieses Aufrufs hat die Entwickelung der Dinge richtig 
oorausgesehen. Stehen doch heute allein in der Stadt Bedlin üben 
20000 Personen in tätiger Arbeit der Selbstverwaltung, zum größten 
Teil unentgeltlich in Ehrenämtern. 
Viel zu der Eingewöhnung in die neuen Verhaͤltnisse trugen dann 
oor allem auch die kommenden Kriegsjahre bei. Während der Freiheits⸗ 
kriege gibt es in ganzen Bezirken des Staates keine königlichen Beamten; 
sie stehen alle vorm Feind. Während so die Staatsbehörden ihre Arbeit 
einstellen, müssen die Städte sich selber helfen und für ihre Verwaltung 
sorgen, und bald beginnen die neuen Gedanken ihre lebenweckenden 
sträfte zu entfalten. Es zeigt sich im Laufe der Zeit mehr und mehr 
eine regere Teilnahme an der Verwaltung; der Haushalt der Städte 
wird geordnet und die ungeheuern Schulden aus der Kriegszeit werden 
beinahe überall erheblich gemiundert. Unterrichts- und Armenwesen werden 
eifrig gepflegt und gebessert. Auch in der wissenschaftlichen Welt der 
Gelehrten und Praktiker beginnt das Interesse an dem neuen städtischen 
Brundgesetz bald zu erwachen. So konnte schon 1832 ein be— 
rühmter Rechtslehrer und späterer preußischer Justizminister feststellen: 
„In unsern gesamten öffentlichen Zuständen findet sich kaum ein Stück, 
das in neuerer Zeit so allgemeine Teilnahme auf sich gezogen hätte, als die Ver— 
fassung der Gemeinden und insbesondere der Städte. Nicht bloß bei Schriftstellern 
indet sich diese Teilnahme, sondern auch die Gesetzgebung in und außer Deutsch⸗ 
land beschäftigt sich fortwährend damit. Jetzt hören, lehren und reden Unzählige 
bon öffentlichen Dingen, die früher nicht daran dachten, und viele spüren die Nei— 
qung sich damit zu befassen, die vormals über ihren engen Beruf nicht hinwegsahen.“ 
Jetzt schon in den dreißiger Jahren hat man die hohe Bedeutung 
des neuen Gesetzes für die Staͤdte voll begriffen und lobt es hoch und 
überschwenglich. Ja, vor 1848 pflegte man bei uns geradezu einen 
„wahren Kultus mit der Selbstverwaltung“ zu treiben. Es fand ein 
schöner Wetteifer unter den großen Städten statt. welche von ihnen die 
am besten verwaltete sei. 
Die Bahn für den aufwärtsstrebenden Flug, den die Städte nehmen 
sollten. war jetzt also frei. Es bedurfte nun nur noch enen kräftigen
	        
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