Full text: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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Prinzipien städtischer Freiheit und Selbstverwaltung gestritten. Das 
Herrenhaus seinerseits stellte sich mit Energie auf einen anderen Stand— 
bunkt als das Abgeordnetenhaus. Dazu kamen Sonderanschauungen 
aus der Rheinprovinz. Genug, der Entwurf scheiterte. So ist noch 
heute der Rechtszustand auf dem Gebiete der Kommunalverfassungen 
durchaus zersplittert. 
In den anderen deutschen Bundesstaaten waren natürlich in der 
Zwischenzeit die Neuordnungen auch weiter gediehen. Wir können hier 
die Einzelgesetze nicht aufzählen. 
Fast immer aber ist bei den gesetzgeberischen Arbeiten bald 
mehr bald weniger die Städteordnung des Reichsfreiherrn von Stein 
der Ausgangspunkt gewesen. Sie ist das dauerhafteste Stück aus der 
Reformarbeit jener Zeit geblieben. Und wenn es Deutschlands Stolz 
ist, daß in keinem Lande der Gedanke der Selbstverwaltung so eifrig und 
bewußt ergriffen worden ist als bei uns, so verdankt es das für die 
neuere Zeit der Städteordnung von 1808. 
II. Die Bedeutung der Städteordnung für das gesamte 
politische Leben der Nation. 
Aber nicht nur für das Verfassungsleben der Stadtgemeinden Deutsch— 
lands ist die Städteordnung von 1808 vorbildlich gewesen; sie hat auch 
für das weitere politische Leben der Nation eine außerordentlich große 
Bedeutung erlangt. 
Die Zeiten von 1813-1815, voll von höchster Begeisterung und 
Vaterlandsliebe, waren vorübergerauscht. Ungeheures hatte das deutsche, 
hatte das preußische Volk geleistet. Doch eine boöse Ernüchterung kam. Die 
Tage Metternichs folgten und legten sich wie häßlicher Mehltau auf all 
die herrlich entfalteten Blüten eines freiheitlich gerichteten Volkslebens. 
Die Erinnerung an diese Zeiten der Reaktion wird immer schmerzliche 
Befühle wecken. 
Osterreich hatte nach dem Friedensschluß von 1815 eine allmächtige 
Stellung erhalten und sein Minister Metternich verstand es nur zu 
trefflich, sein Polizeisystem Deutschland, ja selbst ganz Europa aufzuerlegen. 
Die übrigen Regierungen kamen ihm mit gleicher Gesinnung entgegen und 
auch Preußen tat bereitwillig mit. 
In allen guten freiheitlichen Regungen sah man drohende Revolu— 
cionen. Die Entfaltung jeder freieren Staatsform wurde niedergehalten. 
Die Karlsbader Beschlüsse (1819) hoben die Freiheit der Presse auf, 
setzten Untersuchungskommissionen ein, um die „demagogischen Umtriebe“, 
insbesondere der akademischen Jugend, zu unterdrücken. Bald war das 
Band des Vertrauens, das sich in den Notjahren um Volk und Fürst 
geschlungen hatte, wieder zerstört.
	        
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