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kommunaler Sozialpolitik zu widmen: das Armenwesen in seinen
zahlreichen Verzweigungen ist zu organisieren; man ist in eifriger Ver—
waltung bei der Ausführung der großen sozialpolitischen Gesetze der
Kranken-, Invaliden- und Altersversicherung tätig; Gewerbe—
und später auch Kaufmannsgerichte werden errichtet; neue Bestrebungen
erwachsen auf den Gebieten der Wohnungsfürsorge, der kommu—
nalen Bodenpolitik, der Arbeitsnachweise, der Rechtsschutz⸗
stellen, der Tuberkulosefürsorge, der Wohlfahrtspflege für er—
wachsene Arbeiter und für die Jugend in Wärmstuben, Volksküchen,
Kaffeehallen, Ferienkolonien, Volks- und Jugendspielen, in
Generalvormundschaften usw.
Wie ist es möglich, dieser zahllosen Aufgaben, die sich den Städten
sturzwellenartig zur Bewältigung vor die Füße legen, Herr zu werden?
Die städtische Statistik muß hier in Beschreibung und Aufklärung
der Verhältnisse helfend zur Seite treten. Aber mehr — nur eine weit,
blickende und weitherzige und doch vorsichtig abwägende Finanzpolitik
kann die Grundlage eines wirklich durchgreifenden Wirkens werden.
Jetzt kann nicht mehr, wie wohl in den ersten Jahren, die Vermögens-
verwaltung als Kern der Selbstverwaltung aufgefaßt und gewissermaßen
um ihrer selbst willen getrieben werden, jetzt gilt es das Gemeinde—
vermögen lediglich als ein Hilfsmittel fuͤr die höheren Kulturzwecke
richtig zu verstehen und anzuwenden. Der Schwerpunkt der Selbstver⸗
waltung hat sich jetzt verschoben. Und doch mit größter Umsicht muß
auch jetzt bei Aufftellung des Stadthaushaltes, im Kommunagl,
steuer- und Anleihewesen, auch in der rechten Benutzung der Spar—
kassengelder verfahren werden.
Und immer noch sind die Stäͤdte bestrebt, ihr Arbeitsgebiet zu
erweitern. Es bedarf hier keiner weiteren Aufzählung im einzelnen.
Wieviel Arbeit, wieviel Denktätigkeit, wieviel energisches Vorwärts⸗
streben, wie viele Schwierigkeiten, Verfuche und auch Fehlgriffe, verkörpern
sich in den oben mit Worten so schnell umgrenzten Aufgaben. Und
noch steht eigentlich vieles erst in seinen Anfängen. noch fehlt eine lang⸗
jaͤhrige Erfahrung.
Die eigentliche große Bedentung der Selbstverwaltung liegt nun
darin, daß es recht eigentlich erst durch sie möglich geworden ißt, diese
zahllosen Aufgaben schon jetzt zum Teil in ganz hervorragender Weise
zu bewältigen. Nur im Rahmen einer lokalen Selbstverwaltung konnten
bei der Lösung der mannigfachen Aufgaben alle die verschiedenartigen ört⸗
lichen Besonderheiten und Eigentümlichkeiten im Osten und Westen, im
Norden und Süden berücksichtigt und wirksam ausgenutzt werden. Aber
in dieser Beherrschung ihres Bereichs, die ihr im Gegensatze zur weiteren
Staatsverwaltung ureigen ist, liegt noch nicht die ganze Stärke der
Selbstverwaltung; ebenso wichtig war die uneigennuͤtzige und freiwillige
Petersilie, Preußische Städteordnung. 9